Startseite Regelungen zu Besoldung und Dienstaufwandsentschädigungen der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten nur verlängert

Regelungen zu Besoldung und Dienstaufwandsentschädigungen der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten nur verlängert

Wie bereits angekündigt, hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) die Gültigkeitsdauer der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit lediglich verlängert (vgl. die Änderungsverordnung vom 19.12.2022, GVBl. S. 798). 

Änderungsbedarf bleibt – zumindest aus Sicht des HSGB

Das HMdIS hatte im Herbst 2022 mitgeteilt, dass von einer Anpassung der zuletzt 2001 erhöhten Dienstaufwandsentschädigungen abgesehen werde. Zum einen sei die Forderung nicht von allen Spitzenverbänden einheitlich vorgetragen worden. Zum anderen würden die für die kommenden Jahre angekündigten Besoldungserhöhungen auch den Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten zugutekommen. Dennoch werde von Seiten des HMdIS nicht verkannt, dass die Höhe der Entschädigungsbeträge zuletzt im Jahr 2001 angepasst wurde.

Die Geschäftsstelle hatte auch im Anhörungsverfahren zur Verlängerung an der Forderung der Anpassung festzuhalten. Zum einen kann es nicht erheblich sein, dass andere Kommunale Spitzenverbände die Anpassungsnotwendigkeit, wie sie sich aus den bestehenden gesetzlichen Regelungen ergibt, nicht erkannt haben. Richtigerweise müsste das Land die entsprechenden Anpassungen von sich aus vornehmen. Zum anderen sind die Fragen der Besoldung einerseits und der Höhe von Aufwandsentschädigungen andererseits in der Sache zwei unterschiedliche Gegenstände und dürfen nicht verquickt werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

GF Dr.R.

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