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Reform des Vergaberechts Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)

Mit der am 18.04.2016 in Kraft getretenen Reform des Vergaberechts durch Umsetzung der EU-Richtlinien in innerstaatliches Vergaberecht wurde auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) eingeführt, die ein einheitliches Standardformular für eine Eigenerklärung von Unternehmen zu ihrer Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen darstellt. Um das EEE-Standardformular elektronisch auszufüllen, bietet die Europäische Kommission einen Online-Dienst an.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen „Leitfaden für das Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)“ erstellt, der öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen den Umgang mit und das Ausfüllen der EEE erleichtern soll. Der Leitfaden ist auf der BMWi-Webseite unter
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/Oeffentliche-Auftraege-und-Vergabe/reform-des-vergaberechts.html veröffentlicht.

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