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Reform der Bundesfernstraßenverwaltung

Wie bereits berichtet, wird ab dem 01.01.2021 die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes und das Bundesfernstraßenbundesamt (FBA) den Betrieb aufnehmen. Grundlage hierfür ist eine Änderung des Grundgesetzes, nach dem die Bundesautobahnen nicht mehr als Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern durch die Bundesverwaltung durchgeführt werden.

Ab dem 01.01.2021 gliedert sich die neue Autobahn GmbH deutschlandweit in 10 Niederlassungen, 41 Außenstellen, 42 Verkehrsleitzentralen und 189 Autobahnmeistereien auf. Es wurde hierzu Personal eingestellt und Immobilien angemietet. Des Weiteren hat die Autobahn GmbH des Bundes mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag abgeschlossen, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit und eine klare Perspektive zu geben. Es handelt sich um einen Personalübergang entsprechend § 613a BGB.

Parallel wurde das Fernstraßenbundesamt (FBA) aufgebaut. Der Sitz des Fernstraßenbundesamtes wird Leipzig sein. Des Weiteren werden Standorte in Bonn, Gießen und Hannover angesiedelt. Ab dem 01.01.2021 soll das FBA ab Beginn des kommenden Jahres die wesentlichen hoheitlichen Aufgaben übernehmen und insbesondere die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde für den Bau oder die Änderung von Bundesautobahn und Bundesfernstraßen in der Bundesverwaltung sein. Ausgenommen hierfür sind unter anderem neben Hessen noch die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg, die von ihrem im Gesetz verankerten Recht Gebrauch gemacht haben, diese Verfahren ab dem 01.01.2021 selbstständig durch Landesbehörden durchzuführen. In diesen vier Ländern wird das FBA somit zum 01.01.2021 nicht Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde sein.

 

Wir bitten um Kenntnisnahme. 

 

Abteilung 2.2 – MG

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