Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) hat den Deutschen Städte- und Gemeindebund informiert, dass seit einigen Monaten die Firma MPLC GmbH (Motion Picture Licensing Company) mit Sitz in Darmstadt sehr intensiv auf Schulen, Horte, Kindertagesstätten zugeht und eine urheberrechtliche Gebühr für die Wiedergabe von Fernsehsendungen sowie für die Wiedergabe von Filmen/Spielfilmen mittels CD/DVD fordert. Sie macht Rechte von 900 Filmstudios, insbesondere von US-amerikanischen Filmherstellern wie Warner Brothers, Walt Disney, Paramount Pictures, 20th Century Fox, Universal Pictures, Sony Pictures etc., geltend. Die Jahrespreise liegen bei bis zu 900 Euro netto pro Fernseher.
Die Bundesvereinigung der Musikveranstalter erhebt ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Forderung, weil Zweifel daran bestehen, ob MPLC Rechte, jedenfalls im behaupteten Umfang, wahrnimmt und wahrnehmen kann. Die dabei relevanten Rechtsfragen sind weder durch die Aufsichtsbehörde, noch durch die Gerichte geklärt.
Vor dem Hintergrund dieser unsicheren Rechtslage gibt es folgende Handlungsmöglichkeiten:
Erstens scheiden Ansprüche von MPLC aus, wenn keine von MPLC vertretenen Rechte genutzt werden. Daher kann es für betroffene Kitas, Schulen oder Horts eine Option sein, von MPLC vertretene Filme nicht mehr zu zeigen. Zu diesem Zweck sollte MPLC aufgefordert werden darzulegen, welche Werke/Filme von welchen Filmherstellern von MPLC vertreten werden.
Zweitens besteht die Möglichkeit die geforderten Gebühren ohne Abschluss eines Lizenzvertrages an MPLC unter dem Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen. Hierbei sollten der Zahlungsgrund und die Zahlungshöhe bestritten werden.
Drittens sollte, wenn ein Lizenzvertrag abgeschlossen wird, darauf geachtet werden, dass dieser kurzfristig kündbar ist.
Sobald die Rechtslage geklärt ist, wird der DStGB entsprechend informieren.
