Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat darauf hingewiesen, dass das Bundeskabinett einen aktuellen Beschluss zur Förderung des Neubaus von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in bestimmten Bildungseinrichtungen getroffen hat. Das berichtet der DStGB.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert seit 20. Oktober 2020 mit der Richtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten“ die Verbesserung und Instandsetzung bestehender stationärer Anlagen zur Luftreinigung (wir berichteten im Eildienst Nr. 12 – ED 257 vom 28.10.2020). Das Bundeskabinett hat laut DStGB nun ergänzend beschlossen, dass diese Förderrichtlinie um den Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren erweitert wird. Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren umfassen dabei Kindertageseinrichtungen, Horte, Kindertagespflegestellen und staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung.
Im Rahmen der Förderung stehen noch knapp 500 Mio. Euro bis Ende 2021 zur Verfügung. Antragsberechtigt sind die jeweiligen Träger der Bildungseinrichtung.
Gerne können Sie das Angebot des Bundes bei den Schulträgern nochmals bekannt machen, damit sie über die laut BMWi bis Mitte Juni in Kraft tretende Richtlinie vorab informiert sind und bereits jetzt Vorbereitungen für diese wichtige Maßnahme treffen können. Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Schulte (philipp.schulte@bmwi.bund.de, Tel.: 030 / 18615 – 6162) als Ansprechpartner im BMWi, Referat Gesundheitswirtschaft, zur Verfügung.
Die bisherige Förderrichtlinie kann unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/richtlinie-bundesfoerderung-corona-gerechte-um-und-aufruestung-von-raumlufttechnischen-anlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=8 abgerufen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
