Mit der Verkündung im digitalen Gesetz- und Verordnungsblatt sind neben der großen Kommunalrechtsnovelle (s. dazu die gesonderte Meldung) einige Gesetzgebungsverfahren mit Bedeutung für die Kommunen abgeschlossen worden.
Das Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und des Hessenkassegesetzes vom 27.3.2025 wurde im GVBl. Nr. 22/2025 verkündet. Es schreibt durch Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes (HFAG) für 2025 insbesondere die Dotierung der Finanzausgleichsmasse und die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die kommunalen Gruppen fest. Hier gab es gegenüber den bereits zuvor bekannt gewordenen und kommunizierten Verteilungen keine Änderungen mehr.
In § 2a des Hessenkassegesetzes wird die ebenfalls bereits im Finanzplanungserlass vom 11.11.2024 angekündigte erleichterte Stundungsmöglichkeit für die Tilgungszahlungen an die Hessenkasse umgesetzt. Laut Art. 4 tritt dieses Gesetz mit Wirkung zum 1.1.2025 in Kraft.
Bereits mit Gesetz vom 3.3.2025 (GVBl. Nr. 16/2025) wurde das Gesetz über die Ausgliederung der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis (Hanau-Auskreisungsgesetz) verkündet, das die Auskreisung der Stadt Hanau aus dem Main-Kinzig-Kreis regelt. Die Kreisfreiheit von Hanau soll zum 1.1.2026 wirksam werden. Damit korrespondiert, dass der Main-Kinzig-Kreis eine kreisangehörige Stadt verliert. Im System des Kommunalen Finanzausgleichs sollen sich dadurch für die nicht an dieser Gebietsänderung beteiligten Städte, Gemeinden und Landkreise keine Nachteile ergeben. Das ist auch nur richtig, denn die Kreisfreiheit erlangt eine Stadt nur auf eigenen Antrag.
1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju
