Startseite Rassegutachten gemäß „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ (HundeVO) vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S. 54), geändert durch die „Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ vom 16. Dezember 2018 (GVBl. Nr. 25/2008, S. 1028); Bericht der Polizeiakademie Hessen (HPA) vom 19. November 2019

Rassegutachten gemäß „Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ (HundeVO) vom 22. Januar 2003 (GVBl. I S. 54), geändert durch die „Verordnung zur Änderung der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden“ vom 16. Dezember 2018 (GVBl. Nr. 25/2008, S. 1028); Bericht der Polizeiakademie Hessen (HPA) vom 19. November 2019

In der Anlage geben wir Ihnen den Bericht der Polizeiakademie Hessen (HPA) vom 19. November 2019 bezüglich der Rassenfeststellung durch DNA-Analysen zur Kenntnisnahme weiter.

Die in dem Bericht aufgeführten Anlagen ebenso wie der Bericht selbst sind auf unserer Homepage unter der Rubrik „Fachinformationen Ordnungsrecht“ eingestellt.

Wir bitten um Beachtung.

 

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