Am 28.11.2017 haben die beiden Kommunalen Spitzenverbände Hessischer Städte- und Gemeindebund und Hessischer Städtetag, vertreten durch die Direktoren Herr Schelzke und Herr Dr. Dieter, in Lampertheim zusammen mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV), Frau Staatssekretärin Tapeser, den „Rahmenvertrag für waldbauliche Maßnahmen im Hessischen Ried“ unterzeichnet.
Mit diesem Rahmenvertrag verfolgt das Land Hessen das Ziel, die Wälder im Hessischen Ried langfristig zu erhalten und die geschädigten Wälder dort zu sanieren. Mit dem Abschluss dieses Vertrages folgt die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der Erwartung des Hessischen Landtags. Die Ziele des Rahmenvertrages sollen durch partnerschaftliches Zusammenwirken von Land, Kommunen und Privaten verfolgt werden. Der Rahmenvertrag soll einen Beitrag dazu leisten, dass bei der Umsetzung der Sanierung des Waldes durch gezielte waldbauliche Maßnahmen und der Umsetzung der sich aus Natura 2000 ergebenden Verpflichtungen den Belangen des Naturschutzes, der Forstwirtschaft, der Allgemeinheit und der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer hinreichend Rechnung getragen wird. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf sich in Auflösung begriffenen Beständen sowie den Wäldern in Natura 2000-Gebieten.
Basierend auf dem Rahmenvertrag können wie waldbesitzenden Kommunen im Hessischen Ried nach dem Muster Einzelverträge abschließen. Der Rahmenvertrag ist mit seinen Anlagen zur Kenntnis beigefügt.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
