Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mit Schreiben vom 14.10.2014 mitgeteilt, dass die versprochenen und schon im Haushalt 2014 vorgesehenen zusätzlichen finanziellen Landesmittel für die Betreuung behinderter Kinder in Folge des Abschlusses der neuen Rahmenvereinbarung Integration noch im Oktober an die Hessischen Kommunen ggf. mit der Bitte um Weiterleitung an die freien Träger von Kindertageseinrichtungen ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt über das Regierungspräsidium Kassel, welches dem Bescheid eine Übersicht pro Gemeinde, aus der hervorgeht, in welcher Höhe die Mittel auf die jeweiligen Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet entfallen, beigefügen wird. Es wird darum gebeten, die betreffenden finanziellen Mittel an die jeweiligen Kindertageseinrichtungen bzw. Träger derselben zeitnah weiterzuleiten.
Die Auszahlung basiert auf der Antragslage vom 08.09.2014 für die Anträge nach § 32 Abs. 5 HKJGB zur Förderung der Betreuung eines behinderten Kindes. Die Aufteilung der zusätzlichen 10 Mio. Euro ergab pro Kind mit Behinderung eine Pauschale i.H.v. 1.965,41 Euro.
Über die künftige Auszahlung dieser zusätzlichen finanziellen Mittel in den folgenden Jahren finden demnächst weitere Gespräche statt. Der unter Drucks. 19/853 vorgelegte Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion sieht eine Änderung von § 32 Abs. 5 HKJGB vor mit einer Verdoppelung der bisherigen Pauschale von 2.340,00 Euro auf 4.680,00 Euro. Seitens der kommunalen Spitzenverbände wurde eine Änderung der Platzförderung nach § 32 Abs. 2 HKJGB vorgeschlagen, um die Platzreduzierungen zu kompensieren. Wie die künftige Regelung aussehen könnte, ist derzeit noch nicht absehbar.
