Nachfolgend geben wir die Auszüge aus dem Beschlussprotokoll über die Sitzung des Präsidiums am 05.12.2024 in Fernwald wieder.
Die Anlagen sind im Mitgliederbereich unseres Internet-Angebots abrufbar (www.hsgb.de → Mitgliederbereich → Stellungnahmen und Beschlüsse).
TOP I.1 KFA-Evaluation: Vorbereitung des Spitzengesprächs 2024
Beschluss:
- Das Präsidium bekräftigt, dass die Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen eine auskömmliche Finanzausstattung benötigen, die tatsächlich die Erfüllung von Pflicht- und freiwilligen Aufgaben bei ausgeglichenen Haushalten erlaubt. Dies ist ein Thema der vertikalen Verteilung im Verhältnis zwischen Land und kommunaler Ebene insgesamt.
- Eine Verbundquote muss so bemessen sein, dass sie in aller Regel die finanzielle Mindestausstattung der kommunalen Gruppen deutlich überschreitet. Der Verbundquotenanteil sollte den durchschnittlichen Anteilswert 2016-2020 (23,75%) jedenfalls nicht unterschreiten. Das Symmetrieverfahren als zusätzliches Kontrollkriterium sollte näher betrachtet werden.
- Die aktuell zur Diskussion gestellten Vorschläge für stärkere Differenzierungen bei den Mittelzentren und bei Gemeinden im ländlichen Raum werden kritisch gesehen. Insbesondere für die Behandlung der Mittelzentren im KFA als solche hatte kein Verband Änderungsvorschläge formuliert.
- Das Land muss die bisher abstrakt formulierten Überlegungen für die strukturellen Änderungen im KFA dringend auf ihre Umsetzbarkeit in konkreten Modellberechnungen überführen. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Höhergewichtung des Bevölkerungsanteils unter sechs Jahren, die Auswirkungen der Neuregelung der Grundsteuer und die Höhergewichtung des ländlichen Raums. Erst auf dieser Grundlage sind valide Rückmeldungen möglich.
- Die Auswirkungen der Grundsteuerreform im KFA ab 2026 müssen möglichst umfassend ausgeglichen werden, da den Verschiebungen bei den Schlüsselzuweisungen keinerlei Aufgabenänderungen oder Verschiebungen von Steueraufkommen gegenüberstehen.
- Das Präsidium billigt die aktuellen Einschätzungen zu den Besonderen und investiven Zuweisungen.
- Das Präsidium spricht sich gegen Änderungen des Grundsteuerrechts zur Entlastung einzelner Grundbesitzarten aus.
Anlage:
- Vorlage zu TOP I.1
TOP I.2 Landeshaushalt 2025
Beschluss:
Das Präsidium billigt den Entwurf der Stellungnahme zum Stand 22.11.2024 und ermächtigt die Geschäftsführung, die nach Vorlage des Landeshaushalts erforderlichen Ergänzungen vorzunehmen.
Anlagen:
- Vorlage zu TOP I.2
- Anlage
TOP I.3 Kirchliche Kita-Trägerschaften
Beschluss:
Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, das Informationspapier in Abstimmung mit Bistümern, Landeskirche und vorbehaltlich seiner Mitwirkungsbereitschaft mit dem Hessischen Städtetag zu verbreiten.
Anlagen:
- Vorlage zu TOP I.3
- Anlage
1.1 R-U
