Nachfolgend geben wir die Auszüge aus dem Beschlussprotokoll über die digitale Sitzung des Präsidiums am 01.12.2022 wieder.
Die Anlagen sind im Mitgliederbereich unseres Internet-Angebots abrufbar (www.hsgb.de → Mitgliederbereich → Stellungnahmen und Beschlüsse).
I.1 Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter;
hier: Sachstand und Forderungen des HSGB
Beschluss Vorlage:
Das Präsidium nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis und bestätigt die darin bereits formulierten Forderungen.
Beschluss Ergänzungsvorlage:
- Das Präsidium stellt fest, dass die Finanzierung der Folgebelastungen der Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter in vollem Umfang sichergestellt werden muss. Dabei sind nicht allein die aktuell zur Verteilung anstehenden besonderen Zuweisungen, sondern sämtliche Finanzierungsströme zwischen Land und Kommunen zu betrachten. Insbesondere müssen die Pauschalen nach dem Landesaufnahmegesetz der rasanten Kostenentwicklung angepasst werden. Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, weiterhin in diesem Sinne Stellung zu nehmen.
- Der HSGB erhebt gegen die Verteilung der Bundesmittel für die Flüchtlingsaufnahme nach Maßgabe der Einwohnerzahlen mangels belastbarer anderer Grundlagen keine Einwände.
- Das Präsidium stellt fest, dass insbesondere die dauerhafte Sicherstellung der Kinderbetreuung von Kindern Geflüchteter große organisatorische und finanzielle Belastungen hervorruft, die aktuell weder bei den vorgegebenen Standards noch bei der Finanzierung der Folgebelastungen angemessen sind.
(Vorlage, Ergänzungsvorlage und Anlage zu TOP I.1 der Sitzung vom 01.12.2022)
I.2 Verbändeanhörung zum Hessischen Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz – HeNatG)
Beschluss:
Das Präsidium lehnt den Entwurf des Hessischen Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz – HeNatG) ab, da über die bundesrechtlichen Regelungen hinaus für ein Hessisches Naturschutzgesetz keine Notwendigkeit gesehen wird und der Entwurf grundlegende handwerkliche Fehler aufweise.
Das Präsidium beschließt, die grundsätzliche Ablehnung am Anfang und im Fazit am Ende der Stellungnahme verschärft aufzunehmen.
Dem Entwurf der Geschäftsstelle für eine Stellungnahme gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Entwurf des Hessischen Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz – HeNatG) stimmt das Präsidium ansonsten inhaltlich zu.
(Vorlage und Anlagen zu TOP I.2 der Sitzung vom 01.12.2022)
Abteilung 1.1 – RU
