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Präsidiums- und Hauptausschussbeschlüsse 26.02.2019

Nachfolgend geben wir die Auszüge aus dem Beschlussprotokoll über die gemeinsame Sitzung des Präsidiums und des Hauptausschusses am 26.02.2019 in Bad Vilbel wieder. 

Die Anlagen sind im Mitgliederbereich unseres Internet-Angebots abrufbar (www.hsgb.de → Mitgliederbereich → Stellungnahmen und Beschlüsse).

I.1 Positionen des HSGB zum Thema Straßenausbaubeiträge

Beschluss: 

  1. Der HSGB spricht sich dafür aus, dass die Möglichkeit zur Erhebung von Straßen-ausbaubeiträgen beibehalten bleibt.
  2. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben und mit Nachdruck darauf hinzuweisen, dass eine Abschaffung nur dann in Betracht gezogen werden kann, wenn das Land die entstehenden Ausfälle aus eigenen außerhalb des KFA aufgebrachten Mitteln vollständig ausgleicht. 

I.2 Kommunaler Finanzausgleich: Entscheidung des Staatsgerichtshofs und Evaluation der seit 2016 geltenden Rechtslage 

Beschluss: 

Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städte- und Gemeindebundes stellen fest, dass 

  1. die erheblichen Konsolidierungserfolge der Städte, Gemeinden und Landkreise nur vor dem Hintergrund einer ungewöhnlich lang andauernden Phase guter wirtschaftlicher Entwicklung und steigender Steuereinnahmen überhaupt im Ansatz möglich waren und gleichwohl noch erhebliche zusätzliche Eigenanstrengungen der Kommunen in Gestalt von Leistungskürzungen und Abgabenerhöhungen erforderlich waren,
  2. derartige Eigenanstrengungen ohne ernsthafte Gefährdung der Substanz kommunaler Selbstverwaltung nicht wiederholbar sind, daher lehnen wir Vorgaben, die zu einem erneuten zusätzlichen Druck zur Erhöhung von Realsteuerhebesätzen führen, ab
  3. die seit 2016 in Kraft befindlichen Neuregelungen des KFA deshalb darauf überprüft werden müssen, ob sie aktuell und insbesondere im Fall sinkender Einnahmen bei Land und Kommunen tatsächlich geeignet sind, die angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen sicher zu stellen. Insbesondere die Hochrechnung der ermittelten Defizite auf das Ausgleichsjahr und die Entwicklung der Kinderbetreuungskosten sind hier in den Blick zu nehmen.
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