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Präsidiums- und Hauptausschussbeschlüsse 25.11.2021

Nachfolgend geben wir die Auszüge aus dem Beschlussprotokoll über die digitale Sitzung des Präsidiums und des Hauptausschusses am 25.11.2021 wieder.

Die Anlagen sind im Mitgliederbereich unseres Internet-Angebots abrufbar (www.hsgb.de → Mitgliederbereich → Stellungnahmen und Beschlüsse).

 

I.1 Hessische Kommunalfinanzen nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs vom 27.10.2021

Beschluss:

 

Präsidium und Hauptausschuss nehmen die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis und beauftragen die Geschäftsstelle, weiterhin

  1. auf eine aufgabenangemessene und krisensichere Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise hinzuwirken und
  2. mit Blick auf Umlagebelastungen durch Kreis- und Schulumlage die Städte und Gemeinden bei Bedarf in der Argumentation zu unterstützen und gegenüber dem Land darauf hinzuwirken, dass die Aufsichtsbehörden Erhöhungen der Kreisumlagehebe-sätze weiterhin nicht ohne weiteres genehmigen und auch die Landkreise zur Anwendung der bestehenden haushaltsrechtlichen Lockerungen 2022 anhalten. Angesichts der Möglichkeit der unterjährigen Erhöhung der Umlagehebesätze bis Ablauf des 31.8. sollten die Landkreise im Zweifel Erhöhungen zunächst nicht genehmigt bekommen und Auflagen dahin erhalten, ihren konkreten Haushaltsvollzug darzulegen.

 

(Vorlage zu TOP I.1 der Sitzung vom 25.11.2021)

 

I.2 Entwurf einer Änderungsverordnung zur Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

Beschluss:

Das Präsidium und der Hauptausschuss beschließen die als Anlage beigefügte Stellungnahme.

(Vorlage und Anlagen zu TOP I.2 der Sitzung vom 25.11.2021)

 

I.3 Zwei-Säulen-Strategie – Vorschlag der Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag

Beschluss:

  1. Der Hessische Städte- und Gemeindebund sieht in der vorgestellten „Zwei-Säulen-Strategie zur konsequenten und schnellen Verfolgung von Straftaten gegen Polizei und Rettungskräfte sowie Beschäftigte im öffentlichen Dienst“ einen Ansatz, den Schutz öffentlich Bediensteter wirksamer auszugestalten. Von daher sollte der Ansatz mindestens kurzfristig modellhaft an einzelnen Standorten (Polizeipräsidien und Staatsanwaltschaften) erprobt werden.
  2. In der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes ist zu betonen, dass sich unser Verband selbstverständlich auch für die rasche und spürbare Ahndung von Gewalttaten ausspricht, insbesondere muss dies in Fällen gelten, in denen Gewalttaten gegen Personen verübt werden, die sich auch ohne öffentliches Amts- oder Dienstverhältnis für Schutz und Hilfe zugunsten Anderer einbringen bzw. einsetzen.
  3. Gefordert wird in diesem Zusammenhang auch eine personelle Aufstockung, um die zusätzlichen Aufgaben in diesem Bereich bewältigen zu können.

(Vorlage und Anlage zu TOP I.3 der Sitzung vom 25.11.2021)

 

II.1 Wahl des Vorsitzenden, des Ersten Stellvertreters sowie des weiteren Stellvertreters des Hauptausschusses des HSGB

Der Hauptausschuss wählt

einstimmig Bürgermeister Thomas SCHOLZ, Mengerskirchen, zum Vorsitzenden des Hauptausschusses,

einstimmig Bürgermeister Björn BREDE, Frankenau, zum Ersten Stellvertreter des Hauptausschusses,

einstimmig Bürgermeister Hartmut LINNEKUGEL, Volkmarsen, zum Weiteren Stellvertreter des Hauptausschusses.

 

II.2 Bildung der Fachausschüsse des HSGB 

Beschluss:

  1. Der Hauptausschuss bestätigt die Bildung der o.g. 6 Fachausschüsse des HSGB mit jeweils 17 Mitgliedern und der Besetzung des Ausschusses, des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes des jeweiligen Fachausschusses nach Gruppen wie oben beschrieben.

    2. Die Fachausschüsse werden im Benennungsverfahren besetzt.

    3. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende werden aus der Mitte des Fachausschusses durch den Fachausschuss gewählt.

 (Vorlage zu TOP I.3 der Sitzung vom 25.11.2021)

 

 

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