Startseite Präsidiums- und Hauptausschussbeschlüsse 09.05.2018

Präsidiums- und Hauptausschussbeschlüsse 09.05.2018

Nachfolgend geben wir die Auszüge aus dem Beschlussprotokoll über die gemeinsame Sitzung des Präsidiums und des Hauptausschusses am 09.05.2018 in Fernwald wieder. 

Die Anlagen sind im Mitgliederbereich unseres Internet-Angebots abrufbar (www.hsgb.de → Mitgliederbereich → Stellungnahmen und Beschlüsse).  

I.1 Gespräche und Vereinbarung mit der Landesseite zu Einzelthemen der Kommunalfinanzen 

Beschluss: Präsidium und Hauptausschuss stimmen der Vereinbarung vom 11.04.2018 nachträglich zu. 

(Vorlage und Anlagen zu TOP I.1 der Sitzung vom 09.05.2018) 

I.2 Bericht zur Evaluierung SFGG 

Beschluss: Präsidium und Hauptausschuss nehmen den Berichtsentwurf zur Kenntnis und beauftragen die Geschäftsstelle, auf dieser Grundlage weitere intensive Erörterungen mit dem Land vorzunehmen und auf eine Neuregelung des SFGG sowie die Einräumung eines Klagerechts wegen Verletzungen von Art. 137 Abs. 6 HV zu drängen. 

(Vorlage und Anlagen zu TOP I.2 der Sitzung vom 09.05.2017) 

I.3 Neuregelung der Grundsteuer – Sachstand und verbandspolitische Forderungen 

Beschluss: Das Präsidium/der Hauptausschuss stimmt den verbandspolitischen Forderungen nach einer Beibehaltung der Zuständigkeit der Finanzämter für die Vornahme der Grundstücksbewertung, der Berücksichtigung von Umfang der Bebauung und Nutzung sowie einer möglichst bundeseinheitlichen Regelung mit dem Ziel der Neutralität des Gesamtsteueraufkommens zu. 

(Vorlage zu TOP I.3 der Sitzung vom 09.05.2018) 

I.4 Erhebung der Fehlbelegungsabgabe 

Beschluss: Das Präsidium/der Hauptausschuss nehmen die vorstehenden Ausführungen zur Kenntnis und beauftragen die Geschäftsstelle, die betroffenen Städte und Gemeinden im Verbandsbereich weiterhin mit dem Ziel einer Änderung der Nichterhebungsverordnung oder – falls diese ausbleibt – der Leistung eines entsprechenden Mehrbelastungsausgleichs durch das Land zu unterstützen. 

(Vorlage und Anlagen zu TOP I.4 der Sitzung vom 09.05.2018)

I.5 Leitbild Integriertes Wasser-Ressourcen-Management Rhein-Main (IWRM) 

Beschluss: Das Schreiben der Geschäftsstelle wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Geschäftsstelle beauftragt, den Leitbildprozess weiter kritisch zu begleiten. 

Das Thema wird erneut in einer der nächsten Sitzungen aufgerufen. 

(Vorlage und Anlagen zu TOP I.5 der Sitzung vom 09.05.2018) 

I.6 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung 

Beschluss: Präsidium und Hauptausschuss stimmen der von der Geschäftsstelle erarbeiteten Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zu. 

(Vorlage und Anlagen zu TOP I.6 der Sitzung vom 09.05.2018) 

II.3 Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung beim Hessischen Städte- und Gemeindebund 

Beschluss des Präsidiums: Betr. Erlass allgemeiner Richtlinien zu Datenschutz und Geheimhaltung bei Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes 

  1. Die Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes bearbeitet die Ersuchen der Mitglieder um Auskunft und Beratung sowie die an die Geschäftsstelle gerichteten Anfragen (folgend: Aufträgen) unter Beachtung der für den Verband als öffentliche Stelle i. S. v. § 2 Abs. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung verpflichtenden gesetzlichen Datenschutz- und Geheimhaltungsvorschriften.
  2. Der Hessische Städte- und Gemeindebund wird die jeweils erforderlichen organisatorischen Maßnahmen treffen, um den jeweiligen Vorgaben des Datenschutzrechts, insbesondere den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG) und den jeweils in Hessen geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gebührend Rechnung zu tragen.
  3. Das Mitglied bleibt als Verantwortlicher auf die Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich.
  4. Der Hessische Städte- und Gemeindebund darf personenbezogene Daten nur im Rahmen der Weisungen des Mitglieds verarbeiten. Ist der Hessische Städte- und Gemeindebund der Meinung, dass eine Weisung des Mitglieds gegen Vorschriften über den Datenschutz verstößt, hat er das Mitglied unverzüglich darauf hinzuweisen.
  5. Bei Ausführung von Arbeiten durch Dritte ist der Hessische Städte- und Gemeindebund verpflichtet, vertraglich sicherzustellen, dass der Auftragnehmer die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzrechts i. S. v. Ziff. 1 befolgt und sich der Kontrolle des Hessischen Datenschutzbeauftragten als zuständiger Aufsichtsbehörde unterwirft.
  6. Der Hessische Städte- und Gemeindebund behandelt Unterlagen und Informationen, die er im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses erhält, vertraulich. Diese Pflicht besteht nach Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses fort. 

Beschluss des Hauptausschusses: Der Hauptausschuss nimmt den vorstehenden Beschluss des Präsidiums zustimmend zur Kenntnis. 

 

(Vorlage zu TOP II.3 der Sitzung vom 09.05.2018)

 

Nach oben scrollen