Nachfolgend geben wir die Auszüge aus dem Beschlussprotokoll über die gemeinsame Sitzung des Präsidiums und des Hauptausschusses am 01.02.2024 in Gießen wieder.
Die Anlagen sind im Mitgliederbereich unseres Internet-Angebots abrufbar (www.hsgb.de → Mitgliederbereich → Stellungnahmen und Beschlüsse).
TOP I.1
Digitalisierung – Gemeinsame Themen von HSGB und ekom21
Beschluss:
- Zuverlässige digitale Prozesse sind für Städte, Gemeinden und Landkreise von höchstem Interesse. Sie sind geeignet, die wesentlichen Verwaltungsleistungen für Bevölkerung und Wirtschaft rechtssicher auch in der Fläche sicherzustellen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten. Sie sind auch ein wichtiges Instrument, um den Folgen des Arbeits- und Fachkräftemangels wirksam entgegenzutreten.
- Der Hessische Städte- und Gemeindebund bekennt sich zur starken Rolle der ekom21 als dem gesetzlich verankerten kommunalen IT-Dienstleister in Hessen. Diese Rolle muss das Land weiterhin absichern, insbesondere auch durch einen verlässlichen rechtlichen Rahmen, wie insbesondere die Gewährleistung und Bestätigung der Inhouse-Fähigkeiten und die möglichste Umsatzsteuerfreiheit der von den kommunalen Kunden in Anspruch genommenen Leistungen.
- Die Finanzausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise muss erlauben, die notwendige Digitalisierung der kommunalen Leistungen und das erforderliche Sicherheitsniveau lückenlos zu gewährleisten.
Anlage:
- Vorlage zu TOP I.1
Wir bitten um Kenntnisnahme.
1.1 R-U
