Startseite Präsenz-Lehrgänge im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes von September bis November 2021

Präsenz-Lehrgänge im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes von September bis November 2021

In der Zeit von September bis November 2021 werden im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes

           
Präsenz-Lehrgänge

im Kurhaushotel in Nidda-Bad Salzhausen und im Landhotel Betz in Bad Soden-Salmünster

angeboten.

Sofern im Lehrgangstitel nicht auf bestimmte Personengruppen hingewiesen wird, sind die Lehrgänge für alle Personengruppen (Bürgermeister*innen, Bedienstete, Mandatsträger*innen
u.a.) offen.

 

                                                                                                                SEKRETARIATE Tel.:06108- 6001-

Datum

Titel

Sachbearbeiterin/
E-Mail-Adresse

Tel.

15.10.2021

Finanzen
1-Tageslehrgang in Nidda-Bad Salzhausen

Frau Seipel
E-Mail an:
Lehrgang1.2@hsgb.de

-34

25.10.-26.10.2021

KAG Aufbaulehrgang
2-Tages-Lehrgang in Nidda-Bad Salzhausen

Frau Kolb/Frau Baran
E-Mail an:
Lehrgang1.3@hsgb.de

-62
-45

28.10.2021

Arbeitsrecht
1-Tageslehrgang in Nidda-Bad Salzhausen

Frau Schröder
E-Mail an:
Lehrgang1.2@hsgb.de

-56

01.11.-02.11.2021

Bürgermeister*innen Lehrgang
2-Tages-Lehrgang in Bad Soden-Salmünster

Frau Wolf
E-Mail an:
Lehrgang1.1@hsgb.de

-22

03.11.2021

Arbeitsrecht
1-Tageslehrgang in Nidda-Bad Salzhausen

Frau Schröder
E-Mail an:
Lehrgang1.2@hsgb.de

-56

09.11-10.11.2021

Ordnungsamt
2-Tages-Lehrgang in Nidda-Bad Salzhausen

Frau Pierson
E-Mail an:
Lehrgang2.1@hsgb.de

-52

22.11.-23.11.2021

Bürgermeister*innen Lehrgang
2-Tages-Lehrgang in Bad Soden-Salmünster

Frau Wolf
E-Mail an:
Lehrgang1.1@hsgb.de

-22

29.11.-30.11.2021

Ordnungsamt
2-Tages-Lehrgang in Nidda-Bad Salzhausen

Frau Pierson
E-Mail an:
Lehrgang2.1@hsgb.de

-52

 

Anlage zu ED 167 Meldung Präsenz Lehrgänge Herbst 2021.pdf

 

   

Themen:

 

Finanzen (15.10.2021)

 

  • Änderung Gemeindehaushaltsverordnung
  • Aktuelle Anwendungsprobleme im Haushaltsrecht
  • Gesamtabschluss
  • Aktuelle Vorgaben Haushaltsplanung
  • Neuregelung der Grundsteuer in Hessen
  • Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand
  • Aktuelles aus Gesetzgebung und Rechtsprechung

 

 

KAG Aufbaulehrgang (25.10. bis 26.10.2021)

 

  • Erschließungsbeiträge
  • Straßenbeiträge
  • Leitungsgebundene Einrichtungen

 

 

Arbeitsrecht (28.10.2021)  

 

  • Aktuelles Arbeits- und Dienstrecht – Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung

 

Bürgermeister*innen Lehrgang (01.11. bis 02.11.2021)

 

  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen
  • Aktuelle Entwicklungen zu kommunalrelevanten Gesetzesvorhaben und Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
  • Dauer-Hochbelastungen des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und seiner Mitarbeiter*innen / Vermeidung bzw. Reduzierung gesundheitlicher Gefährdungen bei der Ausübung des Amtes
  • Aufbau von Stress-Resistenz und Steigerung der mentalen Widerstandskräfte
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie.

 

 

Arbeitsrecht (03.11.2021)  

 

  • Aktuelles Arbeits- und Dienstrecht – Neuregelungen und aktuelle Rechtsprechung

 

Ordnungsamt (09.11. bis 10.11.2021)
 

(Beginn am 09.11. um 14:00 Uhr – Ende am 10.11. 17:00 Uhr)

 

  • Straßen- und Straßenverkehrsrecht-
  • Aktuelle Entscheidung und Fallbeispiele
  • Brandschutzrecht
  • Aktuelle Themen und Rechtsprechung im Brandschutzrecht
  • Gebührenfragen
  • Neuerung im HBKG und Rechtsverordnung
  • Gaststättenrecht/Gewerbeordnung
  • Aktuelle Themen des Gewerbe- und Gaststättenrechts
  • Vorstellung und Besprechung aktueller Gerichtsentscheidungen

 

Bürgermeister*innen Lehrgang (22.11. bis 23.11.2021)

 

  • Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen
  • Aktuelle Entwicklungen zu kommunalrelevanten Gesetzesvorhaben und Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
  • Dauer-Hochbelastungen des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und seiner Mitarbeiter*innen / Vermeidung bzw. Reduzierung gesundheitlicher Gefährdungen bei der Ausübung des Amtes
  • Aufbau von Stress-Resistenz und Steigerung der mentalen Widerstandskräfte
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie.

 

 

 

Ordnungsamt (29.11. bis 30.11.2021)

 

(Beginn am 09.11. um 14:00 Uhr – Ende am 10.11. 17:00 Uhr)

 

  • Straßen- und Straßenverkehrsrecht-
  • Aktuelle Entscheidung und Fallbeispiele
  • Brandschutzrecht
  • Aktuelle Themen und Rechtsprechung im Brandschutzrecht
  • Gebührenfragen
  • Neuerung im HBKG und Rechtsverordnung
  • Gaststättenrecht/Gewerbeordnung
  • Aktuelle Themen des Gewerbe- und Gaststättenrechts
  • Vorstellung und Besprechung aktueller Gerichtsentscheidungen

 

 

Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus bitten wir um Verständnis, dass die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt ist.

Bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Eingangsdatum der Anmeldung maßgebend.

 

Bei Teilnahme haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung gültigen Vorgaben einzuhalten (z.B. Abstands- und Maskenpflicht).

 

 

Teilnahmegebühr :

Die Teilnahmegebühr beträgt

  • für einen 1-Tageslehrgang 95,00 Euro für Mitglieder und 165,00 Euro für Nichtmitglieder
  • für einen 2-Tageslehrgang 280,00 Euro für Mitglieder und 480,00 Euro für Nichtmitglieder
  • für den 2-tägigen Bürgermeisterlehrgang 390,- Euro für Mitglieder

 

 

In der Teilnehmergebühr für die mehrtägigen Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung im Hotel sowie die Verpflegung enthalten.

 

Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.

 

Sollten Sie für einen Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnehmergebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben festgelegten Frist abmelden.

 

Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Seminars vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.

 

Anmeldung:

 

Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden.

 

Anmeldeschluss ist Freitag, 10. September 2021

Zu- bzw. Absagen sowie die genauen Zeit- und Arbeitspläne werden Ihnen rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn zugeschickt.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Ltd. Verwaltungsdirektorin Frau Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108-6001-23 zur Verfügung.

 

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