In der Zeit von Januar bis März 2024 werden im Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes die folgenden Präsenz-Lehrgänge im Kurhaus Bad Salzhausen Hotel & Gastronomie GmbH in Nidda – Bad Salzhausen angeboten:
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Termin |
Lehrgangstitel (Die Inhalte finden Sie auf den Folgeseiten) |
Ansprechpartnerin Telefonnummer |
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22.01. – 23.01.2024 |
Finanzen (2-tägig) |
Frau Ehrl
Tel. 06108 6001-34 Lehrgang1.2@hsgb.de |
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24.01. – 25.01.2024 |
Vergaberecht (2-tägig) |
Frau Schattner
Tel. 06108 6001-65 Lehrgang2.1@hsgb.de |
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05.02. – 06.02.2024 |
Baurecht (2-tägig) |
Frau Kaufmann
Tel. 06108 6001-74 Lehrgang2.2@hsgb.de |
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07.02. – 08.02.2024 |
Haupt- und Personalamt (2-tägig) |
Frau Schröder
Tel. 06108 6001-56 Lehrgang1.2@hsgb.de |
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14.02. – 15.02.2024 |
Hessische Gemeindeordnung für Fortgeschrittene (ohne Finanzen) für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger (2-tägig) |
Frau Gass
Tel. 06108 6001-73 Lehrgang2.1@hsgb.de |
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19.02. – 20.02.2024 |
Finanzen (2-tägig) |
Frau Ehrl
Tel. 06108 6001-34 Lehrgang1.2@hsgb.de |
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26.02. – 27.02.2024 |
Sitzungsablauf und Verfahren der Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung für Vorsitzende der Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenvorsteher/innen (2-tägig) |
Frau Gass
Tel. 06108 6001-73 Lehrgang2.1@hsgb.de |
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04.03. – 06.03.2024 |
Ordnungsamt (3-tägig) |
Frau Pleier
Tel. 06108 6001-52 Lehrgang2.1@hsgb.de |
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07.03. – 08.03.2024 |
KAG-Grundlehrgang (2-tägig) |
Frau Nickel
Tel. 06108 6001-62 Lehrgang1.3@hsgb.de |
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14.03. – 15.03.2024 |
Haupt- und Personalamt (2-tägig) |
Frau Schröder
Tel. 06108 6001-56 Lehrgang1.2@hsgb.de |
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18.03. – 20.03.2024 |
Ordnungsamt (3-tägig) |
Frau Pleier
Tel. 06108 6001-52 Lehrgang2.1@hsgb.de |
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21.03. – 22.03.2024 |
KAG-Aufbaulehrgang (2-tägig) |
Frau Nickel
Tel. 06108 6001-62 Lehrgang1.3@hsgb.de |
Lehrgangsinhalte
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Finanzen
Termine: 22.01. – 23.01.2024 19.02. – 20.02.2024 |
• Haushalts- und Finanzplanung der Kommunen • Neue rechtliche Regelungen zu den Kommunalfinanzen • Aktuelle praktische Fälle • Aktuelles zu Steuern und Abgaben |
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Vergaberecht
Termin: 24.01. – 25.01.2024 |
• Zweck und Grundprinzipien des Vergaberechts • Grundlagen des Vergaberechts • Durchführung der Vergabeverfahren im Rahmen der UVgO • Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen • Ausschreibungspflicht Grundstücksveräußerung • Die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Verhandlungsverfahren |
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Baurecht
Termin: 05.02. – 06.02.2024 |
• Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB und Abweichungen gemäß § 73 HBO • Innenbereichssatzungen gemäß § 34 Abs. 4-6 BauGB und Außenbereichssatzungen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB • Aktuelle Rechtsprechung zum öffentlichen Baurecht |
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Haupt- und Personalamt
Termine: 07.02. – 08.02.2024 14.03. – 15.03.2024 |
• Aktuelles Arbeits- und Dienstrecht • Neuregelungen und Aktuelles aus der Rechtsprechung • Forderungen an den Landesgesetzgeber im Bereich der Hessischen Gemeindeordnung und des • Aktuelle kommunalrechtliche Rechtsprechung • Bürgerbegehren / Bürgerentscheid • Interessenwiderstreit bei der Beratung und Beschlussfassung in gemeindlichen Sitzungen |
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Hessische Gemeindeordnung für Fortgeschrittene (ohne Finanzen) für Mandatsträgerinnen und Mandatsträger
Termin: 14.02. – 15.02.2024 |
• Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzung der Gemeindevertretung • Überwachungsrechte der Gemeindevertretung • Interessenwiderstreit bei der Beratung und Beschlussfassung in gemeindlichen Gremien |
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Sitzungsablauf und Verfahren der Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung für Vorsitzende der Gemeindevertretungen bzw. Stadtverordnetenvorsteher/innen
Termin: 26.02. – 27.02.2024 |
• Vorstellung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes sowie der Arbeitsgemeinschaft der • Aktuelle Forderungen an den Landesgesetzgeber zur Hessischen Gemeindeordnung • Aktuelle Rechtsprechung im Kommunalrecht • Besondere Fragen zu Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzung der Gemeindevertretung aus Sicht der oder des • Rechtsmittel des Gemeindevorstands und des Bürgermeisters gegen Beschlüsse der gemeindlichen Organe • Überwachungsrechte der Gemeindevertretung |
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Ordnungsamt
Termine: 04.03. – 06.03.2024 18.03. – 20.03.2024 |
• Straßen- und Straßenverkehrsrecht (aktuelle Entscheidungen und Fallbeispiele) • Gaststättenrecht/Gewerbeordnung (aktuelle Themen des Gewerbe- und Gaststättenrechts, Vorstellung und • Brandschutzrecht (aktuelle Themen und Rechtsprechung im Brandschutzrecht, Gebührenfragen) • Grundzüge HundeVO und Verfügungstechnik |
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KAG-Grundlehrgang
Termine: 07.03. – 08.03.2024 |
• Einführung in das allgemeine Verwaltungsrecht • Einführung in leitungsgebundene Einrichtungen • Einführung in Erschließungsbeiträge, Straßenbeiträge, Wiederkehrende Straßenbeiträge |
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KAG-Aufbaulehrgang
Termine: 21.03. – 22.03.2024 |
• Wasser- und Abwasserbeiträge • Hausanschlusskosten • Erschließungsbeitragsrecht • Straßenbeitragsrecht • Abwasser- und Wassergebühren |
Zielgruppen
Sofern im Lehrgangstitel nicht auf bestimmte Zielgruppen hingewiesen wird, sind die Lehrgänge für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen, Bedienstete, Mandatsträger/-innen, u.a.) offen.
Zeitfenster der Lehrgänge
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2-tägig: |
3-tägig (Ordnungsamt):
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1. Tag: 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr 2. Tag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
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1. Tag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr 2. Tag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr 3. Tag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt
- für einen 2-Tages-Lehrgang 280,00 Euro für Mitglieder und 480,00 Euro für Nichtmitglieder
- für die 3-tägigen Lehrgänge Ordnungsamt 340,00 Euro für Mitglieder und 480,00 Euro für Nichtmitglieder
In der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung im Hotel sowie Verpflegung wie folgt enthalten:
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2-tägig: |
3-tägig (Ordnungsamt):
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1. Tag: Mittagessen und Abendessen 2. Tag: Frühstück und Mittagessen
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1. Tag: Abendessen 2. Tag: Frühstück, Mittagessen und Abendessen 3. Tag: Frühstück und Mittagessen
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1 Übernachtung im Hotel (EZ) |
2 Übernachtungen im Hotel (EZ) |
Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen.
Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.
Sollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg.
Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
Anmeldung
Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular für „Präsenz-Lehrgänge“ zu verwenden. Das Anmeldeformular finden Sie auch unter www.hsgb.de unter der Rubrik Fortbildungen/Lehrgänge des HSGB (digital ausfüllbar).
Nutzen Sie gerne die in der Terminübersicht für den Lehrgang angegebene E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin oder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu.
Anmeldeschluss ist Freitag, 24. November 2023.
Die Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn.
Neben den für die Organisation zuständigen Ansprechpartnerinnen (s. Terminübersicht) steht Ihnen für Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation auch Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
