Die Regierungsfraktionen haben einen Gesetzentwurf, wie geplant, zur Lockerung der Personalstandards im hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch vorgelegt. Der HSGB hat darüber bereits in der HSGB Kompakt Meldung Nr. 26/23 vom 01.03.2023 berichtet.
- Mit dem Gesetzentwurf soll die Möglichkeit, Personen mit fachfremder Ausbildung im In- und Ausland unter verschiedenen Voraussetzungen eingeschränkt als Fachkräfte zur Mitarbeit zuzulassen, erweitert werden durch entsprechende Regelungen in 25b Abs. 2 HKJGB.
- Ferner sollen Personen, die in ihren Ausbildungen oder Studiengängen einschlägiges Wissen in vergleichbarem Umfang wie die geregelten Abschlüsse zur Leitung einer Gruppe oder einer Tageseinrichtung für Kinder erworben haben, nach entsprechender Überprüfung beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration als Fachkräfte zur Leitung einer Gruppe oder einer Einrichtung zugelassen werden können.
Der Gesetzentwurf ist als Landtags-Drucksache 20/10884 in der Internet-Präsenz des Hessischen Landtages einsehbar.
Wir bitten um Kenntnisnahme
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