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Personalstandards in Kitas: Etwas Bewegung?

Realistische Personalstandards für Tageseinrichtungen für Kinder fordert der HSGB seit Langem. Trotz absehbaren Personalmangels und der demographischen Entwicklung hatte der hessische Landesgesetzgeber die personellen Mindeststandards für den Kita-Betrieb 2020 aber sogar verschärft (vgl. insb. § 25c HKJGB).

Fristverlängerung für den erhöhten Personalschlüssel nach dem „Gute-Kita-Gesetz“

Da die Vorgabe praktisch nicht umsetzbar war, wurde die Umsetzungsfrist 2022 um zwei Jahre bis zum 31.7.2024 verlängert (wir berichteten im Eildienst Nr. 13 – ED 163 vom 5.10.2022). Der HSGB hält das jedoch nicht für ausreichend, da aufgrund der demographischen Entwicklung bereits ein umfangreicher Nachbesetzungsbedarf besteht und auch in anderen Bereichen Arbeits- und Fachkräftemangel besteht.

Erörterungen mit dem Sozialministerium

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat mit einer Reihe von Organisationen wie den Kommunalen Spitzenverbänden, Kirchen, freigemeinnützigen Trägern und Gewerkschaften einen Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kinderbetreuung vorgenommen. Dabei wurden konkrete Handlungsansätze formuliert, die laut HMSI noch in der laufenden Landtagswahlperiode gesetzlich umgesetzt werden könnten.

Regelungsansätze aus Sicht des HMSI

Folgende Punkte schlägt die Fachabteilung des HMSI zur Umsetzung vor:

  • Öffnung des Fachkräftekataloges für Fachkräfte zur Mitarbeit ohne einschlägige Berufsabschlüsse durch Änderung von § 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 HKJGB. Zur Mitarbeit in einer Kindergruppe können auch Fachkräfte u.a. Personen mit fachfremder Ausbildung im In- oder Ausland, die neben weiteren Voraussetzungen mindestens über einen mittleren Bildungsabschluss und über eine abgeschlossene Fachschulausbildung oder gleichwertige Ausbildung, die einer Qualifikation der Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) entspricht, sowie über Erfahrung in der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern verfügen. Hier soll das Anforderungs-
    niveau auf DQR 4, wie schon in anderen Bundesländern üblich, gesenkt werden. Ferner soll die Zulassung von weiteren Personen (wie derzeitige Zusatzkräfte) nach einem Kompetenzbewertungssystem basierend auf anerkannten Kompetenzstunden von i.d.R 3000 Stunden ermöglicht werden.
  • Die Mitarbeit dieser Fachkräfte nach § 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 HKJGB beschränkt sich derzeit nach § 25b Abs. 3 HKJGB auf 15% des personellen Mindestbedarfs ohne Leitungstätigkeit. Hier wird eine Anhebung auf 25% erwogen. Damit soll auch kleinen Einrichtungen eine sinnvolle Beschäftigung einer Person unter diesen Voraus- setzungen ermöglicht werden.
  • Erwogen wurde auch eine Anhebung der Anrechnung von Personal im Anerkennungsjahr (§ 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 HKJGB) von derzeit 50% ihrer wöchentlichen Arbeitszeit auf 80%. Dies wird jedoch von anderen Beteiligten kritisiert, so dass das HMSI dies skeptisch sieht.
  • Weiter sollen die neuen Maßnahmen begleitet werden „zur Unterstützung des Systems“ durch mehr Fachberatung, gesundheitsfördernde Maßnahmen u.ä. also begleitende Maßnahmen.

 

Stellungnahme des HSGB

Besser als nichts – die Vorschläge gehen wenigstens in die richtige Richtung, werden aber nach Einschätzung der Geschäftsstelle nicht ausreichen, weil sie entweder zu kompliziert sind, einzelfallorientiert oder praktisch für die Kitas vor Ort ohne Relevanz. Wichtig wäre eine generelle Öffnung für die Mitarbeit von fachfremdem Personal zur wirksamen Unterstützung der Arbeit der Fachkräfte, die von den Trägern der Einrichtungen aufgrund der gesetzlichen Regelung zuverlässig durchführbar sind.  Zu berücksichtigen ist, dass die Standards einerseits und andererseits die Bedarfe gestiegen sind, so dass trotz Ausbaumaßnahmen die Rechtsansprüche auf einen Kinderbetreuungsplatz nicht mehr für alle Kinder erfüllt werden und immer längere Wartelisten entstanden sind. Es müssen deshalb Maßnahmen getroffen werden, die helfen, verlässliche Betreuungszeiten und die Erfüllung des Rechtsanspruchs zu gewährleisten. Auch das brächte eine spürbare Entlastung des Fachpersonals, weil die seit Jahren häufigen Konflikte um Gruppenschließungen und verminderte Öffnungszeiten seltener würden.

Im Ansatz verfehlt ist bereits der Entwicklungsprozess für diese Vorschläge. Das Land ist neben Städte, Gemeinden und Landkreisen in der Verantwortung, einklagbare Rechtsansprüche der Kinder auf Betreuung zu erfüllen. Daher müssen vom Land auch in erster Linie deren Interessenverbände – die Kommunalen Spitzenverbände – bei der Weiterentwicklung gesetzlicher Standards maßgeblich gehört werden. Die Beteiligung anderer Träger- organisationen, deren Interessen und Ziele nicht vorrangig der Erfüllung des Rechtsanspruchs für alle Kinder dienen, sondern der vermeintlichen, aber nicht kurzfristig umsetzbaren Qualitätsverbesserung, so dass selbst gesetzte erhöhte Personalstandards den Fachkräftemangel noch zusätzlich verschärfen, ist an dieser Stelle kontraproduktiv. Es darf aber jetzt nicht mehr in erster Linie um verbandsmäßig (z.B. von Gewerkschaften) formulierte Befindlichkeiten des Personals oder weiteren Qualitätsstandards gehen, sondern um die Bedarfe von Kindern und Eltern. Das ist zwingend zu berücksichtigen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2. Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju

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