Finanzielle Mittel folgen den Menschen? Diese Forderung von HSGB und Landkreistag hatte die Landesregierung aufgreifen wollen, um rund 40 Millionen Euro zusätzlicher Landesmittel und 126,3 Mio. Euro Bundesmittel für die Flüchtlingsunterbringung auf die Landkreise und kreisfreien Großstädte zu verteilen (wir berichteten in HSGB Kompakt Meldung Nr. 182/2023 vom 15.11.2023).
Kreisangehöriger Bereich: Mehr Zuweisung, mehr Mittel
Hintergrund der Forderung aus dem kreisangehörigen Bereich war, dass durch die geltende Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung des Landes bewirkt, dass die Landkreise und ihre Städte und Gemeinden im Vergleich zu ihrem Bevölkerungsanteil überproportional mehr Flüchtlinge zugewiesen bekommen als die Großstädte. Im Ergebnis nahmen die Landkreise und mit ihnen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden 2022 noch einmal einen höheren Anteil an Flüchtlingen auf als 2021. Diese Entwicklung bildet die amtliche Statistik betreffend die Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab, die jeweils zu den Stichtagen 31.12. eines Jahres erhoben wird.
Diskussionsstand unter den Spitzenverbänden
Der Städtetag hatte sich als einziger Spitzenverband nicht für eine Verteilung nach dieser zuletzt für 31.12.2022 verfügbaren Statistik ausgesprochen, da dies nach Auffassung des Schwesterverbandes die kreisfreien Städte benachteilige. Diese hätten höhere Aufwendungen. Staatsminister Boddenberg griff dies insoweit auf, als er vorschlug, zur Abmilderung der gefühlten Verluste der Großstädte ganz oder teilweise den älteren statistischen Stichtag 31.12.2021 zu Grunde zu legen.
Neben dem Landkreistag war auch der HSGB dem entgegengetreten: Die Flüchtlingskosten werden nur pauschal erstattet, also können die Großstädte ebensowenig wie alle anderen Kommunen eine spitz abgerechnete Kostenerstattung erwarten. Auch dürfen wirklich nur die Kosten der Aufnahme und Unterbringung nach dem Landesaufnahmegesetz berücksichtigt werden. Gerade bei Provisorien wie Container-Unterkünften ist es kostenmäßig egal, ob der Container nach Darmstadt oder Dreieich, Frankfurt oder Frankenberg geliefert wird.
Verteilungsentscheidung des Landes
Aufgrund der gleichwohl erfolgten politisch zu verantwortenden Vorgabe hat das HMdF nunmehr mitgeteilt, dass die Mittel an die Landkreise und kreisfreien Städte wie folgt aufgeteilt und zeitnah ausgezahlt werden:
- 40 Mio. Euro zusätzlicher Landesmittel: jeder Landkreis, jede kreisfreie Stadt erhält den Betrag zugewiesen, der sich bei Zugrundelegung des für sie günstigeren statistischen Stichtags ergäbe. Dadurch wird der Landesausgleichsstock um zusätzliche 4 Millionen Euro belastet. Üblicherweise geht der Löwenanteil der Mittel aus dem Landesausgleichsstock an finanzschwache kreisangehörige Gemeinden. Dies wird nun letztlich zu Gunsten der kreisfreien Städte umgewidmet.
- 126,3 Mio. Euro, die der Bund im Mai 2023 zugesagt hat: Nach dem Anteil des Landkreises oder der kreisfreien Stadt an den Empfängern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, hälftig zu den Stichtagen 31.12.2021 und 31.12.2022. Der HSGB hat das deutlich kritisiert: Man stelle sich hier durch teilweises Außerachtlassen aktueller Daten künstlich dumm, um ein politisch gewünschtes Ergebnis zu begründen.
Kreisfreie Städte und kreisangehöriger Bereich im Vergleich
Vergleichsdiagramm downloaden durch anklicken dieses Links.
Die Darstellung beruht auf den amtlichen Statistiken des Hessischen Statistischen Landesamts und des HMdF.
Keine rechtliche Handhabe für HSGB-Mitglieder
Eine rechtliche Handhabe gibt es gegen diese unnötig sachfremde Gestaltung für die rechtlich gesehen nur mittelbar betroffenen kreisangehörigen Städte und Gemeinden nicht. Der Verband hat gegenüber Staatsminister Boddenberg schriftlich darauf hingewiesen, dass hier einseitig lediglich maximal fünf Kommunen zulasten von 437 anderen ohne sachliche Rechtfertigung benachteiligt werden.
Äußerungen der Spitzenverbände zu weiteren Mittelverteilungen
Der Hessische Städtetag hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er die aktuelle Verteilung „ertrage“ und die Erwartung geäußert, dass künftige Verteilungen den Vorschlägen dieses Verbandes folgten. Das ist sachlich mit Blick auf die aktuell vernachlässigten Interessen des kreisangehörigen Bereichs nicht nachvollziehbar.
Der HSGB erwartet hier vom Schwesterverband, auch die Interessen des kreisangehörigen Bereichs in den Blick zu nehmen und für Kompromisslösungen offen zu sein. Wenn schon erhöhte Kosten im Ballungsraum berücksichtigt werden, dann kann das richtigerweise nicht bloß für die Großstädte, sondern muss auch für das Umland gelten.
Die aktuell geregelten Pauschalen nach dem Landesaufnahmegesetz sehen unterschiedlich hohe Pauschalen für die Landkreise in den Regierungsbezirken Gießen und Kassel (unterste Stufe), die Landkreise im Regierungsbezirk Darmstadt und die Stadt Kassel (mittlere Stufe, +9% gegenüber der untersten Stufe) und die höchsten Pauschalen für die südhessischen Großstädte Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach und Wiesbaden (+21% gegenüber der untersten Stufe) vor. Diese Staffelung könnte für künftige Mittelverteilungen auf möglichst aktueller Grundlage verwendet werden. Laut Beschluss des Präsidiums des HSGB vom 7.12.2023 wäre das ein sachlich vertretbarer Kompromiss.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
GF Dr.R.
