Der Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags hat in seiner Sitzung vom 29. Juli die Voraussetzungen geschaffen, damit die geplanten Pauschalzahlungen zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen bereits im Herbst fließen können (wir berichteten zu diesem Vorhaben im Eildienst Nr. 7 – ED 148 vom 15. Juli 2020).
1.213 Millionen Euro sollen auf die hessischen Städte und Gemeinden zum Ausgleich erwarteter Gewerbesteuerverluste verteilt werden. Dabei soll ein Schlüssel zur Anwendung kommen, der den Anteil der Stadt bzw. Gemeinde am Gewerbesteueraufkommen im Land in den Jahren 2017-2019 und die Höhe der Verluste im ersten Halbjahr 2020 berücksichtigt. Eine Modellberechnung zur Verteilung lag dem Haushaltsausschuss vor. Die Modellberechnung und die entsprechende Vorlage können auch auf unserer Internetseite in der Rubrik Fachinformationen / Finanzen Gemeindewirtschaftsrecht, Unterpunkt Steuer- und Finanzdaten heruntergeladen werden.
Die Zahlungen können erst fließen, wenn voraussichtlich in der zweiten Septemberhälfte die erforderlichen bundesgesetzlichen Regelungen in Kraft treten. Mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtags ist sichergestellt, dass die Mittel dann rasch weitergeleitet werden.
Diese Pauschalzahlungen werden nach aktuellem Planungsstand nur teilweise so behandelt, wie die Gewerbesteuer im Finanzausgleichssystem behandelt wird:
- Gewerbesteuerumlage und Heimatumlage sind auf diese Zahlungen nicht zu entrichten.
- Allerdings sollen die Zahlungen in die Berechnung der Steuerkraftmesszahlen für die Zwecke des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) einbezogen werden, und zwar hälftig dem ersten Halbjahr 2020 und dem zweiten Halbjahr 2020 zugeordnet werden. Hierfür ist noch eine Anpassung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes (HFAG) erforderlich.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
