Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 ist nunmehr im BGBl. I S. 2744 veröffentlicht.
Über den Gesetzentwurf berichteten wir bereits ausführlich im Eildienst Nr. 6/2020 – ED 125.
Die Artikel 1 bis 8 sind am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten.
Insbesondere weisen wir auf die ab 1. Januar 2021 in Kraft tretende Neuregelung zur Gültigkeitsdauer sowie Verlängerung von Kinderreisepässen nach Artikel 1 Nummer 7 des o.g. Gesetzes hin.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 Rau./Ju.
