Im Eildienst Nr. 6 – ED 94 – vom 21.06.2018 hatten wir berichtet, dass Online-Benennungen der behördlichen Datenschutzbeauftragten mit Blick auf die Verwaltung der Realsteuern auch gegenüber der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) online möglich sind. Diesbezüglich war der Deutsche Städte- und Gemeindebund informiert worden.
Auf Mitteilung aus dem Mitgliederbereich, dass eine solche Online-Meldung nicht möglich sei, haben wir bei der BfDI nachgefragt und die Mitteilung erhalten, dass die Online-Meldung dort erst in einigen Monaten verfügbar sein wird. Es wird gebeten, von schriftlichen Meldungen oder Meldungen per E-Mail abzusehen, teilte die BfDI der Geschäftsstelle mit.
Wir werden berichten, wenn ein neuer Sachstand zu vermelden ist.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
