Startseite Offenlegung Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021

Offenlegung Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021

Am 22. Dezember 2000 ist die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie-WRRL) in Kraft getreten. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie das Hessische Wassergesetz in nationales Recht umgesetzt. Grundsätzliches Ziel ist nach §§ 27 und 47 des Wasserhaushaltsgesetzes das Erreichen des guten ökologischen und chemischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potentials aller oberirdischen Gewässer und des guten mengenmäßigen und chemischen Zustandes des Grundwassers bis zum Jahre 2015. Abweichungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen möglich.

Vor diesem Hintergrund liegen seit dem 22.12.2014 bis zum 22.06.2015 die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans Hessens 2015 bis 2021 und des Maßnahmenprogramms Hessen 2015 bis 2021 sowie des Umweltberichts der strategischen Umweltprüfung zum Hessischen Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Regierungspräsidien zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich erfolgt die Offenlegung auf der Internetseite zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen (http://www.Flussgebiete.hessen.de, auf der auch weitergehende Informationen erhältlich sind.

Da der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm erhebliche finanzielle Aus-wirkungen auf Städte und Gemeinden haben werden, beabsichtigt die Geschäftsstelle eine eigene Stellungnahme abzugeben. Da der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm jedoch im Wesentlichen Fachfragen betreffen, hatten wir bereits mit Rundmail vom 13.01.2015 höflichst darum gebeten uns bis spätestens bis zum 15.05.2015 darüber zu informieren, welche Regelungen der genannten Umsetzungspläne aus Sicht der jeweiligen Gemeinde und deren Verbände negativ zu bewerten sind.

Da bis dato so gut wie keine Rückmeldungen in der Geschäftsstelle eingegangen sind, bitten wir nochmals um ihre fachliche Unterstützung.

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