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Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Lärmaktionsplanung

Gemäß den §§ 47 d) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mindestens alle 5 Jahre verpflichtet, die Lärmkartierung zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang wird nun die Lärmkartierung 2022 der 4. Runde nun veröffentlicht, welche ab dem 21. November 2022 auf dem Beteiligungsportal unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite eingesehen werden kann. Anhand dieser Lärmkartierung wird im Rahmen der Lärmimmissionsplanung eine Bewertung der Lärmsituation in den hessischen Gemeinden und Städten vorgenommen und der bestehende Lärmaktionsplan fortgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund haben die Gemeinden und Städte vom 21.11.2022 bis zum 22.01.2023 die Möglichkeit ihr Lärmproblem zu schildern und Vorschläge zur Lärmminderung vorzutragen. Ebenso können sie auf ruhige Gebiete hinweisen, in denen die Ruhe besonders geschützt werden soll. Die Beteiligungsplattform kann unter dem oben benannten Link erreicht werden. Eingaben über das Postfach beteiligung-lap@rpda.hessen.de sind auch möglich.

Im Anschluss werden in einem Entwurf des Lärmaktionsplans alle Eingaben, Prüfaufträge und Ergebnisse in einer 2. Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt, zu welchem dann die Bevölkerung, Kommunen und andere Stellen nochmals eine Stellungnahme abgeben können.

Abteilung 2.1 – Ibr

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