Startseite November-Steuerschätzung: Leichte Verbesserungen gegenüber der September-Steuerschätzung

November-Steuerschätzung: Leichte Verbesserungen gegenüber der September-Steuerschätzung

Und schon wieder eine Steuerschätzung, doch die Aussichten bleiben trüb: So lassen sich die Zahlen der regulären November-Steuerschätzung zusammenfassen. Sie fallen insgesamt etwas günstiger aus als die Ergebnisse der Interims-Steuerschätzung im September (wir berichteten dazu im Eildienst Nr. 10 – ED 215 vom 18.9.2020).

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat angekündigt, seine Infografiken zu aktualisieren (abrufbar unter:

https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Publikationen/Infografiken/).

Der DStGB berichtet zur November-Steuerschätzung:

„Nach den Ergebnissen des AK Steuerschätzungen werden die Steuereinnahmen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie in diesem Jahr deutlich auf insgesamt 728,3 Mrd. Euro zurückgehen. Im Vergleich zur letztjährigen Herbst-Schätzung ist der Rückgang mit einem Minus in Höhe von 98,7 Mrd. Euro dramatisch. Bezogen auf die Jahre bis 2024 fällt das Steueraufkommen insgesamt um rund 329,7 Mrd. Euro geringer als im Vorjahr noch angenommen aus. Im Vergleich zur Corona-Sonder-Steuerschätzung im September sind die Zahlen allerdings besser (+10,6 Mrd. Euro), was im Wesentlichen auf eine bessere Entwicklung der Wirtschaft im Sommer zurückzuführen ist. Der derzeitige Teil-Lockdown wurde bei der der Steuerschätzung unter anderem zugrundeliegenden Konjunkturprognose der Bundesregierung (die im Übrigen pessimistischer war als das in dieser Woche veröffentlichte Jahresgutachten des Sachverständigenrates) im Übrigen bereits berücksichtigt.

Die Städte und Gemeinden werden in diesem Jahr Corona-bedingt nur noch mit einem Steueraufkommen in Höhe von 104,9 Mrd. Euro rechnen können. Das Ergebnis fällt damit voraussichtlich besser als im Frühjahr und auch im Herbst dieses Jahrs geschätzt aus, dafür zieht sich die Erholung aber länger. So fällt im kommenden Jahr die Gegenbewegung leicht schwächer als zuvor prognostiziert aus (112,7 Mrd. Euro). Für die Jahre 2022 (116,3 Mrd. €), 2023 (120,7 Mrd. €) und 2024 (126,3 Mrd. €) werden steigende gemeindliche Steuereinnahmen prognostiziert. Im Vergleich zur Herbst-Schätzung des vergangenen Jahres fallen die gemeindlichen Steuereinnahmen insgesamt um 50 Mrd. Euro geringer aus.

Die Gewerbesteuer (brutto) bricht im Vergleich zum Vorjahr um 22,4 Prozent ein. Für das kommende Jahr wird ein Anstieg um 14,8 Prozent erwartet. Erst im Jahr 2024 wird das Niveau von 2019 wieder vollständig erreicht sein. Das Gewerbesteueraufkommen (netto) wird in diesem Jahr auf 39,2 Mrd. Euro zurückgehen.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer geht in diesem Jahr voraussichtlich auf 40,7 Mrd. Euro zurück und zieht in den kommenden Jahren nach der aktuellen Prognose wieder an, sodass im Jahr 2022 mit dann 44,9 Mrd. Euro das 2019er-Niveau wieder übertroffen wird.

Die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ist positiv, aber vor allem auf befristete Maßnahmen zurückzuführen, wo die Umsatzsteuer als Transferweg auserkoren wurde. Dies erklärt auch weshalb das voraussichtliche Ergebnis mit 9,0 Mrd. Euro in diesem Jahr besser als in 2019 (8,3 Mrd. €), und noch bei der diesjährigen Frühjahrs-Schätzung angenommen (7,5 Mrd. €), ausfallen wird.

Bei der Grundsteuer B geht der Arbeitskreis Steuerschätzungen für dieses Jahr wie im Frühjahr von einer Steigerung um 0,9 Prozent auf rund 14,16 Mrd. Euro aus. Für die kommenden Jahre wird die gleiche Wachstumsrate von 0,7 Prozent angenommen. Hingewiesen sei darauf, dass die Schätzung der Grundsteuer unter der Annahme erfolgte, dass der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10. April 2018 gesetzten Fristen zur Neuregelung ausschöpft.

Die sonstigen Gemeindesteuern brechen im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 20,3 Prozent auf nunmehr 1,35 Mrd. Euro im laufenden Jahr ein. Der Arbeitskreis hat seine Schätzung für die sonstigen Gemeindesteuern also nochmals korrigiert. Die dämpfenden Effekte auf Vergnügungssteuer- und Übernachtungssteuer werden in einem federführend von Berlin erarbeiteten Schätzmodell nunmehr systematisch berücksichtigt.“

Für die steuerlichen Haupteinnahmequellen der Gemeinden ergibt sich im Zeitraum bis 2025 das folgende Bild (jeweils Veränderung zum jeweiligen Vorjahr in %):

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

2025

Gewerbesteuer brutto

-22,4

+14,8

+5,1

+3,2

+5,2

+3,6

Gemeindeanteil Einkommensteuer

-5,5

+5,0

+5,0

+5,8

+5,9

+5,3

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

+9,5

-4,6

-10,9

+1,9

+1,7

+1,6

 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Abteilung 1.2-Dr.R./Rau./Ju.

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