Im Eildienst Nr. 12 – ED 171 vom 12.10.2016 hatten wir über den Erlass betr. Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2020 berichtet. Grundlage für die in diesem Erlass angegebenen Orientierungsdaten war die Mai-Steuerschätzung 2016.
Unser Bundesverband, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, hat uns nunmehr die Daten der November-Steuerschätzung für die westdeutschen Gemeinden übermittelt. Hier ergeben sich keine wesentlichen Abweichungen gegenüber dem Orientierungsdatenerlass, soweit es die beiden Haupteinnahmequellen der Gemeinden, den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und die Gewerbesteuer brutto, anbelangt:
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2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
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Gemeindeanteil Einkommensteuer (Nov-Stsch.) |
+4,9% |
+4,9% |
+5,1% |
+5,1% |
+5% |
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lt. Orientierungsdatenerlass |
+3,5% |
+5% |
+5% |
+5% |
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Gewerbesteuer brutto (Nov-Stsch.) |
+9,9% |
+2,4% |
+2,4% |
+2,9% |
+3,1% |
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lt. Orientierungsdatenerlass |
+6,5% |
+3% |
+3% |
+3,5% |
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Gemeindeanteil Umsatzsteuer (Nov.-Stsch.) |
+24,5% |
-22,1% |
+3,4% |
+3,4% |
+3,4% |
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lt. Orientierungsdatenerlass |
+25,5% |
+23,5% |
-2,5% |
+2,5% |
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Nennenswerte Verschlechterungen der Einnahmeerwartungen ergeben sich für die kommunale Ebene daraus insgesamt gesehen also nicht. Nach § 101 Abs. 2 Satz 2 HGO haben die Gemeinden die Orientierungsdaten für die Ergebnis- und Finanzplanung im Finanzplanungszeitraum heranzuziehen.
Für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ist in Rechnung zu stellen, dass die Orientierungsdaten dabei zutreffend – anders als die November-Steuerschätzung – zu erwartende, aber gesetzlich noch nicht verankerte Erhöhungen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer ausweist. Zwischenzeitlich ist das entsprechende Gesetzgebungsverfahren vorangeschritten, so dass die in den Orientierungsdaten dargestellte Entwicklung zutreffend sein wird.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
