Das gab es wohl noch nie: Die Ergebnisse der November-Steuerschätzung liegen seit 31. 10. 2019 vor, bevor das Land Hessen die sonst üblicherweise auf der Mai-Steuerschätzung (vgl. Eildienst Nr. 6 – ED 70 vom 15. 5. 2019) beruhenden Orientierungsdaten (§ 101 Abs. 2 Satz 2 HGO, § 9 Abs. 3 GemHVO) bekannt gibt. Mit der November-Steuerschätzung gibt es jetzt einen Ausblick bis ins Jahr 2024. Allerdings: Verbindlich sind ohnehin die Orientierungsdaten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, so bestimmt es § 9 Abs. 3 GemHVO.
Nach Mitteilung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) ergibt sich folgendes Bild (Veränderungen zum Vorjahr – bundesweit, %):
|
|
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
|
Gemeindeanteil Einkommensteuer |
+4,4 |
+2,8 |
+5,1 |
+5,3 |
+5,4 |
+5,1 |
|
Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
+10,9 |
-9,6 |
+2,3 |
+1,9 |
+1,9 |
+1,9 |
|
Gewerbesteuer brutto |
-2,2 |
+0,1 |
+3,2 |
+2,7 |
+2,6 |
+2,5 |
Der DStGB teilt dazu erläuternd noch mit:
„Nach den Ergebnissen des AK Steuerschätzungen werden sich die Steuereinnahmen in diesem Jahr voraussichtlich auf insgesamt 796,4 Mrd. Euro belaufen (+2,6 %), 2020 wird mit einer Steigerung in Höhe von 2,5 Prozent auf 816,4 Mrd. Euro gerechnet. Im Vergleich zur diesjährigen Frühjahrs-Steuerschätzung fällt das Steuerwachstum nochmals leicht geringer aus. Für den Zeitraum von 2019 bis 2023 fallen die erwarteten Mehreinnahmen von Bund, Länder und Kommunen um insgesamt 7,1 Mrd. Euro geringer aus. Die öffentliche Hand kann für dieses Jahr jedoch noch mit um 2,6 Mrd. Euro höheren Einnahmen rechnen (dass davon 4,0 Mrd. € auf den Bund zurückgehen, ist auch auf geringer ausfallende EU-Zahlen (-2,3 Mrd. €) zurückzuführen).
Die Ergebnisse der Steuerschätzung zeigen einerseits eine weniger dynamische gesamtwirtschaftliche Entwicklung (auf Verlangsamung des weltwirtschaftlichen Wachstums zurückzuführen) und andererseits eine nach wie vor günstige binnenwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland. Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion 2019 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet hiernach für dieses Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um real + 0,5 Prozent und für das Jahr 2020 von +1,0 Prozent. Für das nominale Bruttoinlandsprodukt werden nunmehr Veränderungsraten von + 2,8 Prozent für das Jahr 2019, +2,9 Prozent für das Jahr 2020 sowie +3,1 Prozent für das Jahr 2021 angenommen. Aus konjunktureller Sicht kann hier von einer Normallage ausgegangen werden. Rückläufige Wachstumsraten dürfen keinesfalls mit einer Rezession verwechselt werden.
Die Städte und Gemeinden können in diesem Jahr ein Steueraufkommen in Höhe von 113,7 Mrd. Euro (+2,2 %) erwarten. Im kommenden Jahr wird mit 117,7 Mrd. Euro (+3,5 %) gerechnet. Für 2021 (121,9 Mrd. €), 2022 (126,1 Mrd. €), 2023 (130,4 Mrd. €) und 2024 (134,7 Mrd. €) wird ebenfalls von steigenden gemeindlichen Steuereinnahmen ausgegangen. Allerdings fallen die Mehreinnahmen im Vergleich zur Frühjahrs-Schätzung für den Zeitraum bis zum Jahr 2023 um nochmals 3,1 Mrd. Euro geringer aus (die Mai-Schätzung rechnete bereits mit geringeren Mehreinnahmen in Höhe von 23,4 Mrd. Euro im Vergleich zur letztjährigen Herbst-Schätzung. Von den 3,1 Mrd. Euro gehen gerundet 800 Mio. Euro auf Steuerrechtsänderungen und 2,5 Mrd. Euro auf gesamtwirtschaftliche Gründe und infolge unvorhergesehener Verhaltensänderungen der Wirtschaftssubjekte zurück.
Das gesamte Gewerbesteueraufkommen wird in diesem Jahr voraussichtlich um 2,2 Prozent auf 54,6 Mrd. Euro zurückgehen und im kommenden Jahr nur minimal um 0,1 Prozent ansteigen. Maßgeblich hierfür sind die konjunkturelle Entwicklung und Auswirkungen früherer Steuerrechtsänderungen. Dass die Entwicklung beim Netto-Gewerbesteueraufkommen in diesem Jahr konstant bleibt und im kommenden Jahr deutlich anzieht, ist auf das Auslaufen des erhöhten Landesvervielfältigers bei der Gewerbesteuerumlage zur Beteiligung der Gemeinden an den Kosten der Wiedervereinigung (Umlage zur Finanzierung „Fonds Deutsche Einheit“ [Dezember 2018] und Solidarpakt-Umlage [Ende 2019]) zurückzuführen. 2019 können die Gemeinden insgesamt mit 46,44 Mrd. Euro rechnen, 2020 werden es dann 49,87 Mrd. Euro sein.
Bei der Grundsteuer B geht der Arbeitskreis Steuerschätzungen für dieses Jahr von einer Steigerung um 1,3 Prozent auf rund 13,97 Mrd. Euro aus. Für die kommenden Jahre wird jeweils ein Aufwuchs von rund einem Prozentpunkt erwartet. Hingewiesen sei darauf, dass die Schätzung der Grundsteuer unter der Annahme erfolgte, dass der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur legislativen Neuregelung bis Ende dieses Jahres einhalten wird.“
Wir bitten um Kenntnisnahme.
