Bezug: Infoschreiben vom 16.11.2021
Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat die Ergebnisse der Regionalisierung der November-Steuerschätzung mitgeteilt. Danach bestätigt sich der bereits mit den Orientierungsdaten im Finanzplanungserlass vom 27.9.2021 dargestellte positive Trend. Es ergeben sich zwischen den einzelnen Jahren Verschiebungen, die aber den insgesamt guten Ausblick nicht trüben. Die Zuwächse kommen bei Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Gewerbesteuer deutlich früher als zuvor erwartet.
Im Detail:
Die aus der Steuerschätzung bedeutendsten Angaben geben wir hier wieder:
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
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Gemeindeanteil Einkommensteuer, Mio. € |
3.879 |
3.945 |
4.159 |
4.392 |
4.619 |
4.868 |
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Veränderung zum Vorjahr % |
+8,2% |
+1,7% |
+5,4% |
+5,6% |
+5,2% |
+5,4% |
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Gemeindeanteil Umsatzsteuer, Mio. € |
769 |
662 |
681 |
695 |
707 |
720 |
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Veränderung zum Vorjahr % |
+0,8% |
-13,9% |
+2,9% |
+2,1% |
+1,7% |
+1,8% |
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Gewerbesteuer (brutto), Mio. € |
5.682 |
5.721 |
5.896 |
6.281 |
6.666 |
6.891 |
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Veränderung zum Vorjahr % |
+27,7% |
+0,7% |
+3,1% |
+6,5% |
+6,1% |
+3,4% |
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Die meisten Mitgliedstädte und –gemeinden des Hessischen Städte- und Gemeindebundes müssen stark auf die Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer schauen. Dieser fällt mit nunmehr geschätzt 3.879 Mio. Euro im Vergleich zu den Orientierungsdaten noch im laufenden Jahr 2021 (3.626,3 Mio. Euro vorhergesagt) deutlich besser aus (+252,7 Mio. Euro), um dann laut aktueller Regionalisierung 2022 weniger stark zuzulegen (+1,7%). In den Folgejahren bleibt es dann aber bei dem deutlichen Aufwärtstrend.
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Die Einbußen beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer im Jahr 2022 sind Folge gesetzlicher Änderungen. In den Jahren 2020 und 2021 hatte der Bund die Umsatzsteuerbeteiligung der Kommunen vorübergehend stark erhöht.
Gewerbesteueraufkommen
Örtlich unterschiedlich, aber im Durchschnitt positiv wird laut November-Steuerschätzung die Entwicklung der Gewerbesteuer verlaufen. Inbegriffen im deutlichen Zuwachs ist ein noch für 2021 erwarteter Zufluss von allein 240 Mio. Euro von einem Impfstoffhersteller zu Gunsten einer kreisangehörigen Stadt. Allerdings erklärt das nur den kleineren Teil der für 2021 vorhergesagten Zuwächse von über einer Milliarde Euro bei der Gewerbesteuer.
Insgesamt steigt laut Steuerschätzung das Aufkommen der Gewerbesteuer bei uns in Hessen von rund 4.451 Mio. Euro im Jahr 2020 um 27,7% auf dann 5.682 Mio. Euro in 2021.
Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA)
Insgesamt dürften diese positiven Trends auch die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen im KFA 2023 und danach günstig beeinflussen. Davon profitiert unter dem Strich die kommunale Familie insgesamt. Zwar zahlt beispielsweise die hohe Gewerbesteuerzahlung eines Impfstoff-Herstellers unmittelbar nur bei der Standortstadt ein. Die damit insgesamt höhere Steuerkraft aus der Gewerbesteuer führt aber zu einem höheren Grundbetrag für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden, so dass auch einnahmeschwächere Kommunen von dieser besonderen Finanzspritze profitieren werden. Dieser Effekt dürfte zudem dadurch verstärkt werden, dass die betreffende Stadt aller Voraussicht nach in einigem Umfang Solidaritätsumlage zahlen muss. Ihr Aufkommen wird für Schlüsselzuweisungen an die jeweilige kommunale Gruppe, hier also die Gruppe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden verwendet. Breitere Umlagegrundlagen sollten dann (d.h. insbesondere im Ausgleichsjahr 2023) ermöglichen, Umlagehebesätze zu senken.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
