Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat mit Erlass betr. Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2022 vom 13. 9. 2018 u.a. Orientierungsdaten für die Finanzplanung der hessischen Gemeinden/Gv. bekanntgegeben.
Das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) hat zwischenzeitlich eine Regionalisierung der – nach Bekanntwerden des Finanzplanungserlasses erfolgten – November-Steuerschätzung vorgenommen. Hierbei ergeben sich für den Gemeindeanteil Abweichungen von den Orientierungsdaten, und zwar in den ersten beiden Finanzplanungsjahren in Form leichter Verbesserungen, in der Folgezeit mit Verschlechterungen. Veränderungen ergeben sich auch für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. Die lokal stark schwankende Gewerbesteuer wird nach der November-Steuerschätzung landesweit ebenfalls mit einem eher schwächeren Wachstum erwartet, allerdings sind bei dieser Steuerart die landesweiten Daten ohnehin von äußerst geringer Aussagekraft für die einzelne Kommune.
Die Daten spiegeln wider, dass aktuelle Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung zwar weiterhin wirtschaftliches Wachstum, aber mit niedrigeren Wachstumsraten verheißen. Dies konnte nicht ohne Auswirkungen auf die Entwicklung der Steuereinnahmen bleiben.
Zur Information stellen wir die voraussichtliche Entwicklung der wesentlichen Ertragsquellen der Gemeinden nach der November-Steuerschätzung (Nov-StSch.) gegenüber dem Finanzplanungserlass (O-Daten) dar:
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Gemeindeanteil Einkommensteuer |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
Gewerbesteuer brutto |
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O-Daten |
Nov.-StSch. |
O-Daten |
Nov.-StSch. |
O-Daten |
Nov.-StSch. |
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2018 |
3.560 |
3.563 |
628 |
627 |
5.173 |
5.230 |
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2019 |
3.756 |
3.776 |
644 |
617 |
5.406 |
5.284 |
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2020 |
4.075 |
4.018 |
666 |
636 |
5.595 |
5.509 |
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2021 |
4.299 |
4.241 |
680 |
652 |
5.819 |
5.697 |
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2022 |
4.536 |
4.466 |
693 |
668 |
5.993 |
5.853 |
Wir bitten um Kenntnisnahme.
