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Novelle der Trinkwasserverordnung: BV nimmt Stellung

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat mit Datum vom 07.08.2017 zum Entwurf der Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften Stellung genommen.

Die Verordnung (Entwurfsstand: 27.06.2017) setzt die neuen Vorgaben (RL EU 2015/1787) der EG-Trinkwasserrichtlinie um. Diese betreffen unter anderem Mindestanforderungen an die Überwachungsprogramme für Trinkwasser und Spezifikationen für Analyseverfahren. Zudem sollen klarere Regelungen zum Anwendungsbereich der Trinkwasserverordnung und des Lebensmittelrechts sowie Regelungen getroffen werden, die dem Verbraucherschutz und der Verwaltungsvereinfachung dienen.

Aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände beinhaltet der Verordnungsentwurf hinsichtlich der Änderungen zur Verbrauchersicherheit sowie der Klarstellung bislang nicht ausreichend geregelter Bereiche sinnvolle Änderungen. Gleichwohl gibt es aus kommunaler Sicht auch zahlreiche Kritikpunkte.

Es ist absehbar, dass sich aufgrund der vorgeschlagenen Neuregelungen ein erheblicher Mehraufwand für die Gesundheitsämter, aber auch für kommunale Trinkwasserversorger ergeben wird. Beispielhaft kann auf die Einführung der risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung oder auf die neue Meldepflicht der Labore von grenzwertüberschreitenden Legionellen verwiesen werden. Zudem soll der Grenzwert für Chrom um ein Zehnfaches verschärft werden. Hier ist nicht abschätzbar, welcher Bearbeitungsaufwand sich für die Gesundheitsämter im Falle von Grenzwertüberschreitungen ergeben wird. Die Bundesvereinigung hat daher das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, den Verordnungsentwurf nochmals zu überarbeiten.

  

(Quelle: DStGB – Aktuell, Städtebau, Vergabe und Umwelt 3217 vom 11. August 2017)

 

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