Seit dem 31.12.2015 steht das elektronische Prüfpostfach (NormAn-Online) unter www.norman-dlr.de zur Erfüllung der Dauerberichtspflicht nach Art. 15 Abs. 7 sowie Art. 39 Abs. 5 U 2 DL-RL nicht mehr zur Verfügung. Die Normprüfung kann aber weiterhin mit Hilfe des Prüfrasters offline durchgeführt werden.
Unter dem Link des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
(http://www.bmwi.de/DE/Themen/Mittelstand/Mittelstandspolitik/dienstleistungen,did=747038.html#fragment)
steht ein Prüfraster zur Verfügung. Auf dieser Grundlage kann dann überprüft werden, ob neue oder auch geänderte Rechtsvorschriften mit der Dienstleistungsrichtlinie übereinstimmen bzw. entsprechend angepasst werden müssen. Zugleich wird mit Hilfe des Prüfrasters auch festgestellt, ob eine Dauerberichtspflicht nach der Richtlinie besteht. Ist dies der Fall, muss das jeweils zutreffende Formblatt A oder B ausgefüllt und zusammen mit der veröffentlichten Vorschrift an das Funktionspostfach unter SUPERDIMIC@wirtschaft.hessen.de gesendet werden. Die Notifizierung erfolgt dann über das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Weitere Informationen zum Thema „Normprüfung nach EU-Dienstleistungsrichtlinie“ finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier insbesondere im Abschnitt „Normprüfungen nach EU-Dienstleistungsrichtlinie“ und dabei auf die „Handreichung Normprüfung und Dauerberichtspflichten“.
Wir bitten um Beachtung.
