Startseite Nochmals: Hessenkasse – Kriterium der Kassenkreditfreiheit am 30. 6. 2018 für das Investitionsprogramm

Nochmals: Hessenkasse – Kriterium der Kassenkreditfreiheit am 30. 6. 2018 für das Investitionsprogramm

Zuletzt im Eildienst Nr. 5 – ED 66 vom 17. Mai 2018 hatten wir darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die Teilnahme am Investitionsprogramm der Hessenkasse ist, dass die Kommune zum Stichtag 30. Juni 2018 keinen Kassenkredit mehr hat und nach ihrer Liquiditätsplanung für das Haushaltsjahr 2018 sowie der mittelfristigen Finanzplanung nach dem Stichtag erforderlich werdende Kassenkredite ausschließlich zur unterjährigen Liquiditätssicherung verwendet werden (vgl. § 6 des Hessenkassegesetzes und die Begründung dazu, LT-Drucks. 19/5957 S. 18). Allerdings kann auch ein vom 30. Juni abweichender Stichtag festgelegt werden.

Ein vom 30. Juni 2018 abweichender Stichtag, der innerhalb des 2. Halbjahres 2018 liegen kann, muss vor dem 30. 6. 2018 festgelegt sein und bedarf eines vorherigen Antrags der Kommune an das HMdF.

Ansprechpartner für alle Belange des Antragsverfahrens sind erreichbar unter

Tel. 0611/32 4488 und hessenkasse@hmdf.hessen.de!

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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