Startseite Nochmalige Änderung der Beförsterungskosten angekündigt – Fehlkalkulation durch Hessen-Forst

Nochmalige Änderung der Beförsterungskosten angekündigt – Fehlkalkulation durch Hessen-Forst

Mit Eildienst Eildienst Nr. 04 – ED 53 vom 16. März 2017 hat die Geschäftsstelle über die Neubemessung der Beförsterungskosten durch Hessen-Forst im Kommunalwald informiert.

Mit Schreiben vom 25.04.2017 hat sich das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) an die Kommunalen Spitzenverbände gewandt und auf einen Kalkulationsfehler durch Hessen-Forst hingewiesen.

Bei der Umsetzung der Arbeitsergebnisse des Arbeitskreises des Landesforstausschusses ist Hessen-Forst ein schwerwiegender Fehler bei der Wahl der Bemessungsgrundlagen der Richtsätze unterlaufen, der nach Auffassung des HMUKLV noch vor der Herausgabe des endgültigen Erlasses korrekturbedürftig sei und die Anpassung der Bemessungsgrundlage sowie Korrektur notwendig mache, um das ursprüngliche Ziel des Landes – Kostendeckung bis 2025 – tatsächlich zu erreichen.

Grundlage für die Kalkulation der Höhe der Richtsätze seien die jeweiligen Betriebsflächen der von Hessen-Forst betreuten Körperschaften sowie der durch die Forsteinrichtung festgelegte Hiebsatz in Erntefestmetern gewesen. Zur Kalkulation sei ursprünglich als Bezugsgröße der durch die Forsteinrichtung festgelegte Hiebsatz in Erntefestmetern gewesen. Hierin liege auch der methodische Fehler. Der Hiebsatz umfasse nämlich sowohl das verwertbare Holz als auch das nicht verwertbare Holz, auf das sich die Kalkulation in Gänze bezogen habe. Richtigerweise hätte sich die Kalkulation für die Richtsätze 2 und 3 nur auf das verwertbare, das heißt tatsächlich vermarktbare Holz beziehen dürfen. Eine Auswertung der Jahre 2014 bis 2016 zeige, dass der Anteil des nicht verwertbaren Holzes insgesamt bei rund 13 % liege, so dass die durch die Fehlkalkulation entstehende Unterdeckung, da die Richtsätze 2 und 3 konstant bei 3,50 € bzw. 2,50 € gehalten werden sollen, durch eine Erhöhung des Richtsatzes 1 aufgefangen werden soll.

In der linken Spalte sind die neu kalkulierten Richtsätze den in der rechten Spalte enthaltenen bisher angekündigten Erhöhungen gegenübergestellt.

 neu kalkulierte Richtsätze.png  bisher angekündigte Erhöhungen.png

 

Angesichts dieser Veränderungen und der bisher für die Kommunen weder absehbaren noch beeinflussbaren Höhe der Veränderung sieht die Geschäftsstelle einen erheblichen Gesprächsbedarf mit dem Umweltministerium, welcher in einem Schreiben an die Ministerin zum Ausdruck gebracht wird. Zudem ist nach Auffassung der Geschäftsstelle eine erneute Befassung des Landesforstausschusses zwingend erforderlich.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

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