Der Hessische Städte- und Gemeindebund veranstaltet im Rahmen des Freiherr vom Stein-Instituts einen Lehrgang an zwei Terminen für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zu folgendem Thema:
„Umgang mit den besonderen Herausforderungen des Amtes als Bürgermeisterin / Bürgermeister“
Es sind noch Plätze frei für den Lehrgang
von Montag, 01.11. bis Dienstag, 02.11.2021
in: Bad Soden-Salmünster
Landhotel Betz
Brüder-Grimm-Straße 21
63628 Bad Soden-Salmünster
Beginn: Tag 1 um 10:00 Uhr (ab 9:30 Uhr Frühstücksimbiss) bis ca. 17:00 Uhr
Tag 2 um 09:00 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
Insbesondere folgende Themenkomplexe werden behandelt:
· Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen
· Aktuelle Entwicklungen zu kommunalrelevanten Gesetzesvorhaben und Informationen des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport
· Dauer-Hochbelastungen des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin und seiner Mitarbeiter*innen / Vermeidung bzw. Reduzierung gesundheitlicher Gefährdungen bei der Ausübung des Amtes
· Aufbau von Stress-Resistenz und Steigerung der mentalen Widerstandskräfte
· Betriebliches Gesundheitsmanagement unter Berücksichtigung aktueller Herausforderungen aufgrund der Corona-Pandemie.
Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus bitten wir um Verständnis, dass die Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrenzt ist.
Bei der Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Eingangsdatum der Anmeldung maßgebend.
Bei Teilnahme haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung gültigen Vorgaben einzuhalten (z.B. Abstands- und Maskenpflicht).
Referenten:
Dr. David Rauber, Geschäftsführer Hessischer Städte- und Gemeindebund
Harald Semler, Geschäftsführer Hessischer Städte- und Gemeindebund
Johannes Heger, Geschäftsführer Hessischer Städte- und Gemeindebund
Matthias Graf, Leiter der Kommunalabteilung Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Dr. Karl Olbort, Institut für Personal- und Betriebswirtschaft
Teilnehmergebühr:
Für die Teilnahme sind 390,- Euro pro Person für Mitglieder des HSGB zu entrichten.
In der Teilnehmergebühr enthalten sind die Kosten für die Übernachtung und folgender Verpflegung im Hotel:
1. Tag (Anreisetag) Frühstücksimbiss, Mittagessen und Abendessen
2. Tag (Abreisetag) Frühstück, Mittagessen und Nachmittagssnack
Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.
Sollten Sie für einen Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnehmergebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben festgelegten Frist abmelden.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnehmergebühr nach Durchführung des Seminars vom entsprechenden Konto abbuchen. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
Anmeldung:
Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular zu verwenden.
Neuer Anmeldeschluss ist Freitag, 24. September 2021
Zu- bzw. Absagen sowie die genauen Zeit- und Arbeitspläne werden Ihnen rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn zugeschickt.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 zur Verfügung.
