Im Rahmen der nunmehr auf den Weg gebrachten Neuregelungen der Bund-Länder-Finanzen soll auch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvG) des Bundes ergänzt werden. Dieses Gesetz bildet bisher die Grundlage für die im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogramms (KIP) ausgereichten Bundesmittel.
Die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen soll mit Art. 104c des Grundgesetzes (GG) eine Vorschrift bringen, die Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen finanzschwacher Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur ermöglicht.
Für die Neuregelung des KInvG soll die Verwendung zunächst auf allgemein- und berufsbildende Schulen beschränkt werden. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat sich mit Schreiben vom 22.12.2016 an das Hessische Ministerium der Finanzen gewandt und gebeten, dass das Land Hessen sich für eine Ausweitung des Förderbereiches auf die frühkindliche Bildung – also insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder – einsetzen möge.
Sollte der Bundesgesetzgeber diesen Vorschlag nicht aufgreifen, setzt sich der hessische Städte- und Gemeindebund dafür ein, dass die Zuweisungen an die Schulträger insbesondere zur Dämpfung des Kreis- und Schulumlagebedarfs verwendet werden. Über die weitere Entwicklung berichten wir.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
