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Neufassung des ElektroG

Nach der ersten Lesung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) im Plenum am 21. Mai 2015 sollen zunächst die von verschiedenen Seiten vorgebrachten Änderungswünsche am Gesetz im Umweltausschuss des Bundestags geprüft werden. Dazu wird es Mitte Juni eine öffentliche Sachverständigenanhörung im Ausschuss geben. 

In der Diskussion stehen mögliche Maßnahmen zur Langlebigkeit und Recyclingfreundlichkeit von Elektrogeräten. Aber auch Vorschläge, ein Pfand einzuführen, um eine vollständige Sammlung und Wiederverwendung gewährleisten zu können. 

Bei der Diskussion um die Meldepflichten optierender Kommunen im neuen ElektroG stieß die Anregung der Ländervertreter, wonach die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die von ihnen im Rahmen der Optierung an Verwertungsbetriebe abgegebenen Altgeräte nicht unverzüglich, sondern nur einmal pro Monat melden müssen, auf Ablehnung seitens der Bundesregierung. Es sei nicht ersichtlich, warum die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger mit Blick auf die Mitteilungsfristen anders als die Hersteller behandelt werden sollten, hieß es in der Begründung der Regierung.
 

(Quelle: DStGB Aktuell 2015-15 vom 27. Mai 2015)

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