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Neufassung der Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz

Die Wahlordnung zum Hessischen Personalvertretungsgesetz (HPVGWO) vom 24. Oktober 2023 ist am 6. November 2023 im GVBl. auf S. 706 ff. verkündet worden.

Im Wesentlichen sind die Aufgaben des Wahlvorstandes und die Vorgaben an die
Vorbereitung und Durchführung der Personalratswahlen auch nach der Neufassung der HPVGWO gleichgeblieben.

Unter www.hsgb.de/arbeitsrecht haben wir diese Meldung sowie das Ressortanschreiben des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 6. November 2023 mit gesonderten Hinweisen zu den einzelnen Neuerungen sowie die Synopse der HPVGWO für Sie eingestellt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2. – Rau/Bü/Hö/Ju

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