Am 07.07.2018 ist die novellierte hessische Bauordnung vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198) in Kraft getreten.
Gegenstand dieser umfassenden Novellierung war auch die Änderung der Stellplatzvorschrift des § 52 HBO (früher: § 44 HBO). Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf die Anlage 3: „Erläuterungen zu den durch die HBO-Novelle 2018 veranlassten Änderungen in der Muster-Stellplatzsatzung“.
Anlage 1: Muster-Stellplatzsatzung
Anlage 2: Anlage zur Stellplatzsatzung (§ 2 Abs. 1)
Wir bitten um Kenntnisnahme.
