Der Arbeitskreis Fraktionszuwendungen der hessischen Revisions- und Rechnungsprüfungsämter hat eine aktualisierte Fassung der Empfehlungen für eine bestimmungsgemäße Verwendung der Fraktionszuwendungen vorgelegt.
Die Neufassung kann auf unserer Homepage unter https://www.hsgb.de/nachrichten-des-hsgb/empfehlungen-fuer-die-bestimmungsgemaesse-verwendung-von-fraktionszuwendungen-1480412709/2016/11/29#blog1578 heruntergeladen werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
