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Neues Konzept „Katastrophenschutz in Hessen“

Rückwirkend zum 1. Januar 2024 ist das neue Konzept „Katastrophenschutz in Hessen“ in Kraft gesetzt worden (Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6, S. 194). Dieser Erlass tritt rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft und ist befristet bis zum 31.12.2029 und ersetzt das bisherige Konzept vom 01.01.2016, verlängert mit Erlass vom 20.09.2020.

Das Konzept ist im Internet auf der Homepage des Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz (www.innen.hessen.de) abrufbar.

Mit der Bitte um Beachtung.

2.1 Hg/Sie

 

 

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