Startseite Neuer Maßnahmenkatalog der EU-Kommission zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie

Neuer Maßnahmenkatalog der EU-Kommission zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie

Im Hinblick auf den kommenden Herbst und Winter hat die EU-Kommission einen Maßnahmenkatalog vorgestellt, der den Mitgliedstaaten einen Weg für die weitere Eindämmung der COVID-19-Pandemie aufzeigt. Im Vordergrund steht dabei die Steigerung der Impfquote unter Einbeziehung der angepassten sowie neuen Impfstoffe und darüber hinaus die Sicherstellung eines ausreichenden Schutzes für die EU-Bevölkerung.

Hintergrund hierfür ist, dass in den vergangenen Monaten die Subvarianten BA.4 und BA.5 der Omikron-Variante (Covid) den pandemischen Zustand aufrechterhalten haben und trotz anhaltender Verbreitung des Virus die meisten Mitgliedstaaten bisher geltende Restriktionen aufgehoben haben. Aufgrund dessen wirbt die EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides für ein geschlossenes Vorgehen der Mitgliedstaaten in Anbetracht der Vorsorge in der EU.

Für die weitere Eindämmung der Pandemie ermuntert die Kommission die Mitgliedstaaten, folgende Maßnahmen umzusetzen:

–   Verbesserung der Impfquoten sowohl bei den Erstimpfungen sowie der ersten
      Auffrischungsimpfung bei den dafür infrage kommenden Personen.

–    Priorisierung zusätzlicher Auffrischungsimpfungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen
      (Menschen über 60 Jahre) sowie Personen mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf.

–    Kombinierte Impfkampagnen für COVID-19 und Grippe. Hinzukommend: begleitende,        
      stetig aktualisierte sowie klare Kommunikation zur Impfung auf der Grundlage von    
      epidemiologischen Entwicklungen, Verhaltensforschung und öffentlicher Wahrnehmung.

–     Faktenbasierte Vermittlung der Vorteile der Impfungen.

–    Neue Impfstrategien angesichts der neu zugelassenen Impfstoffe und im Zuge dessen
      die Sicherstellung ausreichender logistischer Kapazitäten für die Impfungen.

Darüber hinaus sollen auch nicht-pharmazeutische Maßnahmen, wie beispielsweise eine Mund-Nasen-Bedeckung oder Teilnehmerbegrenzungen zur Eindämmung des Virus hinzugezogen werden. Des Weiteren soll sichergestellt werden, dass Gesundheitssysteme ausreichend auf mögliche Krisen oder Infektionsausbrüche vorbereitet sind. Es sei außerdem notwendig, dass Maßnahmen zur Verbesserung der psychischen Gesundheit des Gesundheitspersonals sowie der Gesamtbevölkerung ergriffen werden. Daneben sollen die an Schulen durchgeführten Maßnahmen sowohl dem Bildungsumfeld als auch der Altersgruppe angepasst sein, sodass ein funktionierender Unterrichtsablauf sichergestellt ist.

Angesichts der mangelnden Datenlage in Bezug auf Long COVID wird an eine gemeinsame Datenerfassung und -auswertung der Mitgliedstaaten appelliert. Die Kommission dringt außerdem darauf, den freien Personen- und Warenverkehr auch während der Pandemie innerhalb der EU zu erleichtern. Zudem soll in naher Zukunft eine Überarbeitung der Empfehlungen des Rates hinsichtlich des Reiseverkehrs aus Drittstaaten folgen, da die veränderte epidemiologische Lage, die Zunahme der Impfungen sowie die Entwicklungen bei den Einreisebestimmungen der Mitgliedstaaten eine neue Bewertung erfordern.

Entscheidend für einen Ausweg aus dem pandemischen Zustand sei – so die Kommission – ein geschlossenes Vorgehen aller Mitgliedstaaten sowie eine starke internationale Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern der EU.

Weitere Informationen: https://ec.europa.eu 

Abteilung 2.1 – Sie/IBR/T.D.

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