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Neue VOB/A im Bundesanzeiger veröffentlicht

Die neue VOB/A Abschnitt 1 – 3 ist seit Dienstag, den 19. Februar 2019, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie kann unter www.bundesanzeiger.de (Amtlicher Teil) abgerufen werden.

Die VOB/A Abschnitt 1 wird per Erlass mit Wirkung zum 01. März 2019 für den Bundeshochbau eingeführt werden. Für die Kommunen hängt das Inkrafttreten der neuen VOB/A im Unterschwellenbereich (Haushaltsrecht) davon ab, welche Regelungen in den einzelnen Bundesländern bestehen. Bei einer dynamischen Verweisung (Bsp.: NRW) tritt die neue VOB/A im Unterschwellenbereich unmittelbar nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bei einer statischen Verweisung müssen noch entsprechende Verwaltungsvorschriften, Erlasse etc. in Kraft gesetzt beziehungsweise geändert werden. In Hessen muss hierzu noch der entsprechende Erlass betreffend das öffentliche Auftragswesen geändert bzw. angepasst werden.

Die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A und damit der Oberschwellenbereich (5.548 Mio. Euro Auftragswert) treten nicht unmittelbar nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Wegen des Parlamentsvorbehalts (s. § 113 GWB) und auch des statischen Verweises in § 2 VgV auf den 2. Abschnitt der VOB/A ist daher insoweit noch das weiter Verfahren abzuwarten.

Quelle: DStGB-Mitteilung vom 15.02.2019

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