Nachdem die neue VOB/A, Abschnitt 1, für alle Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte (5,548 Millionen Euro) im Bundesanzeiger vom 19. Februar 2019 bekannt gegeben wurde und in Hessen mit entsprechender Erlassänderung vom 08.04.2019 (StAnz 15/2019, S. 366) auch für Hessen Geltung erhielt, ist am 18. Juli 2019 auch die neue VOB/A im Oberschwellenbereich in Kraft getreten.
Notwendig war hierfür eine „Änderungsverordnung zu der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)“ (BGBl. I Nr. 27, S. 1082 vom 17. Juli 2019).
Mit der Änderung der VgV ist damit jetzt Abschnitt 2, Teil A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) in der Ausgabe 2019 (s. BAnz AT 19.02.2019 B2) in Kraft getreten und damit unmittelbar anzuwenden. Dies folgt aus der Änderung des statistischen Verweises in § 2 VgV. Auch Abschnitt 3 der neuen VOB/A, der die Bauvergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit regelt, ist am 18. Juli 2019 in Kraft getreten.
