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Neue Schwellenwerte für EU-Ausschreibungsverfahren ab dem 18.04.2016

Seit dem 01.01.2016 gelten für die EU-Ausschreibungsverfahren neue EU-Schwellenwerte; auf die Eildienstmitteilung Nr. 12 vom 16.12.2015 (ED 174) wird verwiesen. Mit der Umsetzung und dem Inkrafttreten der neuen Vergaberichtlinien ab dem 18.04.2016 musste die im Januar 2016 veröffentlichte Bekanntmachung der neuen EU-Schwellenwerte aktualisiert werden.

Die neuen Schwellenwerte sind im Bundesanzeiger vom 27.04.2016 (BAnz AT 27.04.2016 B1) veröffentlicht worden.

Somit gelten nunmehr folgende Schwellenwerte:

Europaweite Ausschreibungsverfahren durch öffentliche Auftraggeber

  • Bauaufträge: 5.225.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 209.000 Euro
  • Öffentliche Dienstleistungsaufträge, die soziale und andere besondere Dienstleistungen
    gemäß § 130 GWB betreffen: 750.000 Euro

Vergabeverfahren durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Sektorenauftraggeber)

  • Bauaufträge: 5.225.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 418.000 Euro
  • Öffentliche Dienstleistungsaufträge, die soziale und andere besondere Dienstleistungen
    gemäß § 130 GWB betreffen: 1.000.000 Euro

Konzessionsvergabeverfahren              

  • 5.225.000 Euro für Konzessionen
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