Eine europaweite Ausschreibungsverpflichtung besteht, wenn die Aufträge einen Nettoauftragswert erreichen, der den seitens der EU-Kommission festgesetzten Schwellenwerten entspricht.
Die Schwellenwerte werden am 01. Januar 2016 geringfügig angehoben.
Ab dem 01. Januar 2016 gelten folgende Schwellenwerte:
- Bauaufträge: 5.225.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 209.000 Euro
- Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern: 418.000 Euro
Der ab dem 18.04.2016 relevante Schwellenwert für die Vergabe von Konzessionsverträgen ist auf 5.225.000 Euro verändert worden.
Für die bis zum 18.04.2016 umzusetzenden EU-Vergaberichtlinien wird abzuwarten bleiben, ob weitere Änderungen erfolgen. Insbesondere im Hinblick auf die Dienstleistungskonzessionen dürfte dies von Bedeutung sein.
