Startseite Neue Schwellenwerte für EU-Ausschreibungsverfahren ab 01. Januar 2016

Neue Schwellenwerte für EU-Ausschreibungsverfahren ab 01. Januar 2016

Eine europaweite Ausschreibungsverpflichtung besteht, wenn die Aufträge einen Nettoauftragswert erreichen, der den seitens der EU-Kommission festgesetzten Schwellenwerten entspricht.

Die Schwellenwerte werden am 01. Januar 2016 geringfügig angehoben.

Ab dem 01. Januar 2016 gelten folgende Schwellenwerte:

  • Bauaufträge: 5.225.000 Euro
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 209.000 Euro
  • Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern: 418.000 Euro

Der ab dem 18.04.2016 relevante Schwellenwert für die Vergabe von Konzessionsverträgen ist auf 5.225.000 Euro verändert worden.

Für die bis zum 18.04.2016 umzusetzenden EU-Vergaberichtlinien wird abzuwarten bleiben, ob weitere Änderungen erfolgen. Insbesondere im Hinblick auf die Dienstleistungskonzessionen dürfte dies von Bedeutung sein.

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