Nach Mitteilung unseres Bundesverbandes, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nunmehr die Einschätzung geäußert, dass eine Anhebung der bisherigen Sockelbeträge für die Berechnung der Schlüsselzahlen von 35.000 €/70.000 € nicht erfolgen soll. Allerdings handelt es sich um eine bundesgesetzliche Regelung, die im Falle der Änderung auch der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Daher ist die Einschätzung des BMF formal betrachtet noch nicht das letzte Wort.
Fragen und Antworten zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bringt unser Eildienst Nr. 9 – ED 97 vom 24.09.2014.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
