Ab dem 01.01.2018 werden neue EU-Schwellenwerte im Vergaberecht eingeführt. Hierbei werden die derzeitigen Schwellenwerte eine erhebliche Anhebung erfahren. Die entsprechende EU-Verordnung wird in Kürze veröffentlicht.
Folgende neue Schwellenwerte werden vorgesehen:
– Bauaufträge: 5.548.000 Euro
(bisher: 5.225.000 Euro)
– Liefer- und Dienstleistungen: 221.000 Euro
(bisher: 209.000 Euro)
– Sektorenbereich – Bau: 5.548.000 Euro
(bisher: 5.225.000 Euro)
– Sektorenbereich – L/D: 443.000 Euro
(bisher: 418.000 Euro)
– Obere und oberste
Bundesbehörden: 144.000 Euro
(bisher: 135.000 Euro)
Die Neuregelungen treten aufgrund der in § 106 Abs. 1 GWB vorgesehenen dynamischen Verweisung auch für Städte und Gemeinden unmittelbar zum 01.01.2018 in Kraft. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wird zudem die neuen Schwellenwerte unverzüglich nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt noch im Bundesanzeiger bekannt machen. Dies hat allerdings nur deklaratorische Bedeutung.
Quelle: DStGB 17. November 2017
