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Neuausrichtung von Hessen Mobil ab dem 01. Januar 2021

Aus gegebenen Anlass weisen wir darauf hin, dass ab dem 01. Januar 2021 der Bund die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernehmen wird. Aufgrund dieser Aufgabenverlagerung wechseln von Hessen Mobil mehr als 900 Beschäftigte zur Autobahn GmbH des Bundes sowie zum Fernstraßenbundesamt. Die übrigen Zuständigkeiten verbleiben bei Hessen Mobil, was jedoch zu erheblichen organisatorischen Änderungen führt.

Im Rahmen der Neuausrichtung von Hessen Mobil sollen transparente Strukturen geschaffen werden, die auf Grundlage der neuen Aufgaben unter Minimierung interner Schnittstellen eine effektive Arbeit gewährleisten sollen. Mithin wird insbesondere aufgrund der Neuausrichtung der Hess. Verkehrspolitik die Abteilung „Mobilität und Radverkehr“ für Hessen Mobil strategisch operative Handlungsrahmen definieren und andererseits die Schnittstellen im Mobilitätsverbund bedienen. Die künftigen Abteilungen „Planung und Bau“ sowie „Betrieb und Verkehr“ werden für die operative Umsetzung der klassischen Aufgaben einer Straßen- und Verkehrsverwaltung für das Landes- und Bundesstraßennetz verantwortlich sein.

Des Weiteren werden diese Abteilungen für die Sanierungsoffensive des Hess. Radwegebaus verantwortlich sein. Es soll gewährleistet werden, dass alle Standort in ihrem derzeitigen regionalen Zuschnitt beibehalten werden. In den sechs Regionen werden die Dezernate „Planung und Bau“ sowie „Betrieb und Verkehr“ eingerichtet. Die Dezernatsleitungen werden als regionale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Hessen Mobil nach außen vertreten.

Wir verweisen diesbezüglich auf das in der Anlage beigefügte Organigramm, das ab dem 01. Januar 2021 Geltung entfalten soll.

Für die Hessischen Kommunen bedeutet dies, dass in Zukunft bei sämtlichen bau- und planungsrechtlichen Fragestellungen, die den Bau von Bundesautobahnen betreffen, der Weg direkt nach Berlin gehen wird und insofern Hessen Mobil nicht mehr der unmittelbare Ansprechpartner vor Ort ist. Wie sich diese Änderung auf die Straßenmeistereien im Bereich der Autobahnen auswirkt, wird noch zu klären sein.

 

 

Abteilung 2.2 – MG                                                             

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