Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat die nachfolgend wiedergegebenen Hinweise zur aufsichtsbehördlichen Behandlung der Umsetzung des Kommunalinvestitionsprogrammgesetzes (KIP) und Investitionen zur Flüchtlingsunterbringung mit Blick auf die in der Konsolidierungsleitlinie enthaltenen Ausführungen zur Nettoneuverschuldung veröffentlicht.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
